Politik macht Druck nach Blockaden von Klimaschützern: Justizsenatorin hält dagegen!

Berlin - Berlins Justizsenatorin Lena Kreck (41, Linke) lehnt politischen Druck auf die Ermittlungen gegen Klimaschutz-Demonstranten wegen deren Straßenblockaden strikt ab.

Linken-Politikerin Lena Kreck (41) hat eine klare Haltung zu politischen Druck auf Strafverfolgungsbehörden.
Linken-Politikerin Lena Kreck (41) hat eine klare Haltung zu politischen Druck auf Strafverfolgungsbehörden.  © Bernd von Jutrczenka/dpa

"Wir leben in einem Rechtsstaat mit einer Gewaltenteilung, da haben politische Einflussnahmen auf Richter und Strafverfolgungsbehörden nichts verloren", sagte die Linken-Politikerin am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur.

Auch Selbstjustiz sei fehl am Platz. "Bei allem Verständnis für die Genervtheit der Autofahrerinnen und Autofahrer, die in Staus feststecken."

Mitglieder der Gruppe "Letzte Generation" legten in letzter Zeit immer wieder mit Sitzblockaden auf Berliner Straßen den Verkehr lahm. Manche klebten dabei ihre Hände am Asphalt fest. Die Demonstranten fordern entschiedeneres Handeln gegen den Klimawandel.

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Aus dem politischen Raum wiederum und auch von Polizeigewerkschaften kommen Forderungen, Strafverfahren gegen Blockierer zu beschleunigen und die Personen schneller zu verurteilen. FDP-Fraktionschef Sebastian Czaja (39) warf Kreck vor, ihr fehle der politische Wille, dass die Justiz in Zusammenarbeit mit der Polizei möglichst schnell ermittele.

Staatsanwaltschaft und Polizei untersuchen "Aufstand der letzten Generation"

Aktivisten der "Letzten Generation" sorgen immer wieder für Polizeieinsätze, weil sie Straßen blockieren.
Aktivisten der "Letzten Generation" sorgen immer wieder für Polizeieinsätze, weil sie Straßen blockieren.  © Paul Zinken/dpa

"Wir haben mit den Innenbehörden in einem Spitzengespräch vereinbart, die Zusammenarbeit im Komplex "Aufstand der letzten Generation" von Berliner Staatsanwaltschaft und Polizei weiter zu optimieren", sagte Kreck dazu. "Bereits vorher hatte die Staatsanwaltschaft extra eine Schwerpunktabteilung gebildet."

Klar sei: "Für die Beschuldigten gilt bis zu einem Urteil die Unschuldsvermutung. Eine Verurteilung kommt nur dann zustande, wenn keine Zweifel bestehen, dass eine Straftat begangen wurde."

Titelfoto: Paul Zinken/dpa, Bernd von Jutrczenka/dpa (Bildmontage)

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