Nach Farbattacke auf Kanzleramt: Aktivist hat kein Geld, um zur Gerichtsverhandlung zu kommen

Berlin - Im Juni 2022 beschmierten Aktivisten der Letzten Generation das Bundeskanzleramt mit Farbe. Am heutigen Dienstag stand die Hauptversammlung an - der mutmaßliche Täter fehlte allerdings vor dem Landgericht Berlin-Tiergarten.

Mit den Worten "Nordseeöl? Nö!" verlangten die Aktivisten von Bundeskanzler Olaf Scholz (66, SPD) eine Erklärung, dass keine neue Infrastruktur für fossile Energieträger gebaut wird.
Mit den Worten "Nordseeöl? Nö!" verlangten die Aktivisten von Bundeskanzler Olaf Scholz (66, SPD) eine Erklärung, dass keine neue Infrastruktur für fossile Energieträger gebaut wird.  © Michael Kappeler/dpa

Knapp zwei Jahre nach der Farbattacke wurde Aktivist Wolfgang Metzler-Kick (49) zur Gerichtsverhandlung geladen. Der Vorwurf: Sachbeschädigung.

Laut Staatsanwaltschaft gibt es gegen ihn drei weitere rechtskräftige Verfahren wegen Farbattacken.

Bereits zum Auftakt ließ der Anwalt des 49-Jährigen verlauten, dass der Angeklagte nicht erscheinen wird. Grund für die Abwesenheit sei, dass er "kein Geld für eine Fahrkarte nach Berlin" habe. Das sei so, weil er seit Kurzem kein Bürgergeld mehr beziehe und keinerlei Rücklagen besitze.

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Zudem bat der Anwalt die Richterin im Vorfeld, die drei Polizisten, die an jenem Tag Zeugen waren, nicht erscheinen zu lassen. Die Richterin stimmte dieser Forderung vorab zu. Sie akzeptierte die Bitte jedoch nur, weil der Angeklagte unbedingt erscheinen sollte, um die Tat zu erläutern.

Sollten nach dem Verhör des Angeklagten weitere Fragen an die drei Zeugen auftreten, würden diese zu einem späteren Zeitpunkt geladen werden. Doch zu einem Erscheinen von Metzler-Kick kam es nicht.

Anwalt plädiert auf eine Geldstrafe

Polizisten versuchten die Aktivisten von weiteren Farb-Attacken abzuhalten.
Polizisten versuchten die Aktivisten von weiteren Farb-Attacken abzuhalten.  © Michael Kappeler/dpa

Der Anwalt von "Wolli" wollte seinen Mandaten in der Tat-Befragung nicht vertreten. Er habe nur einige Fragen an eine Zeugin, die am Dienstag geladen war.

Es handelte sich um Frau Lehmann (54), die vom 22. Juni bis zum 24. Juni 2022 mit ihrer Firma für die Reinigung der Fassade des Bundeskanzleramts zuständig war.

Die Zeugin erläuterte den Prozess der Reinigung. Zudem ging sie auf die entstandenen Kosten und das eingesetzte Material ein.

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Der Aufwand, die Farbe auf einer Höhe von circa 3,50 Meter abzukriegen, sei sehr schwierig gewesen. Das führte laut der 54-Jährigen zu erheblichen Kosten und Arbeitsbedingungen.

Der Anwalt plädierte trotzdem auf eine Geldstrafe, welche die gesamten Kosten der Erneuerung beinhaltet. Würden die weiteren drei rechtskräftigen Verfahren miteinbezogen werden, wäre eine Freiheitsstrafe von maximal einem Jahr auf Bewährung angemessen. Das sei mit Metzler-Kick bereits abgestimmt.

Nach rund 1,5 Stunden ließ die Richterin verlauten, dass die Hauptversammlung auf den 15. August dieses Jahres verschoben wird.

Titelfoto: Michael Kappeler/dpa

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