Mann darf wegen zwei Hashtags Bundestag nicht betreten

Berlin - In Berlin ist einem 53-Jährigen der berufliche Zugang zum Bundestag verweigert worden. Der Grund: Ein Hashtag, den der Mann als Privatperson in Social-Media-Posts verwendet hatte. Nun geht der Fall vor Gericht.

Wer aus beruflichen Gründen in den Bundestag will, muss sich vorher anmelden.
Wer aus beruflichen Gründen in den Bundestag will, muss sich vorher anmelden.  © Monika Skolimowska/dpa

Stefan Diefenbach-Trommer ist gelernter Journalist und arbeitet heute hauptberuflich bei der Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung", die sich für die Gemeinnützigkeit zivilgesellschaftlicher Organisationen starkmacht. Das brachte ihm bereits Preise und diverse Fernsehauftritte ein.

In dieser Funktion war er auch, als sich Diefenbach-Trommer vor rund zwei Jahren für einen Zugang zum Bundestag anmeldete. Das Problem: In seinem Privatleben engagiert sich der 53-Jährige seit 2022 zusätzlich als Klima-Aktivist bei der "Letzten Generation".

Eben das führte dazu, dass für Diefenbach-Trommer die Tür zum Bundestag verschlossen blieb, wie es in einer Mitteilung des Vereins "Rückendeckung für eine aktive Zivilgesellschaft" (RAZ) hieß.

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Genauer gesagt: Zum Verhängnis wurde Diefenbach-Trommer der Hashtag #WirAlleSindDieLetzteGeneration, den der Aktivist in zwei Beiträgen auf X und Facebook verwendet hatte.

Aktivist klagt gegen Zutrittsverweigerung

Mitglieder und Sympathisanten der "Letzten Generation" sind im Deutschen Bundestag offenbar nicht willkommen.
Mitglieder und Sympathisanten der "Letzten Generation" sind im Deutschen Bundestag offenbar nicht willkommen.  © Fabian Sommer/dpa

Am 2. Dezember 2022 - einen Tag vor dem geplanten Termin - kam der Anruf von der Bundespolizei: Er bekomme keinen Tagesausweis für den Bundestag, weil es "Zweifel an der Zuverlässigkeit seiner Person" gebe. Eine spätere Akteneinsicht zeigte, dass tatsächlich der verwendete Hashtag ausschlaggebend für die Absage war.

"Diese Unsicherheit begleitet meine Arbeit und mein privates bürgerschaftliches Handeln", äußerte Stefan Diefenbach-Trommer sein Unverständnis.

Er sieht in der Entscheidung eine Grundrechtsverletzung und fürchtet, dass Menschen auf diese Weise aufgrund ihrer persönlichen Meinung von politischer Teilhabe ausgeschlossen werden.

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Diefenbach-Trommer: "Eine rechtliche Klärung ist daher dringend notwendig. Denn weit über meinen Fall hinaus wissen wir nicht, wer wegen öffentlicher Stellungnahmen oder Demonstrationen noch nie in den Bundestag gekommen ist und so von einem Teil des Diskurses ausgeschlossen wird."

Jetzt soll ein Prozess Klärung in dem Fall bringen. Stefan Diefenbach-Trommers Anliegen wird am morgigen Freitag, dem 29. November, vor dem Berliner Verwaltungsgericht verhandelt.

Titelfoto: Monika Skolimowska/dpa

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