Letzte Generation zieht mit Schauspielerin vor das höchste Verfassungsgericht: "Prozedere ist eine Tortur"
Berlin - Schauspielerin und Klimaaktivistin Irma Trommer aus Berlin ist mit dem Urteil wegen zwei Straßenblockaden der Letzten Generation nicht einverstanden. Sie zieht nun vors Bundesverfassungsgericht.
Das teilten die Aktivisten am Mittwoch mit.
Am 6. Juni vergangenes Jahr wurde Trommer vom Amtsgericht Tiergarten in beiden Fällen (Juni 2022) wegen gemeinschaftlicher Nötigung in mittelbarer Täterschaft und wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, aufgrund des Festklebens an der Straße, zu einer Geldstrafe verurteilt.
Das Landgericht Berlin bestätigte das Urteil und auch eine Revision vor dem Kammergericht Berlin scheiterte.
Nun soll sich das Bundesverfassungsgericht am morgigen Donnerstag mit dem Fall beschäftigen.
Die Klimaaktivistin ist der Auffassung, dass ihre Grundrechte verletzt sind. Die Straßenblockaden seien von Artikel 8 im Grundgesetz von der Versammlungsfreiheit geschützt.
Das Festkleben auf der Fahrbahn dürfe ihrer Meinung nach nicht nach Paragraf 113 des Strafgesetzbuchs geahndet werden, da der Tatbestand des Delikts so ausgeweitet werde, dass somit das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot für Strafgesetze verletzt sei.
Letzte Generation beklagt "Gerichte-Ping-Pong"
Unterstützt wird die Schauspielerin bei ihrer Verfassungsbeschwerde vom Verein "Rückendeckung für eine aktive Zivilgesellschaft" (RAZ e.V).
"Zum Teil beobachten wir monatelanges Gerichte-Ping-Pong, in dem Amtsgerichtsurteile über Landgerichte vor den Oberlandesgerichten landen und wegen Verfahrensfehler zurück ans Amtsgericht gegeben werden", schilderte Lilly Schubert, Pressekontakt des RAZ.
Und weiter: "Für die Betroffenen ist dieses Prozedere eine Tortur und birgt große Unsicherheit bezüglich zu erwartender Konsequenzen."
In den vergangenen zwei Jahren wurden die Klimaaktivisten unterschiedlich für die Straßenblockaden bestraft. So wurden einige von ihnen vereinzelt freigesprochen, es gab Einstellungen mit und ohne Auflagen, etliche Geldstrafen und sogar Haftstrafen auf Bewährung. Zuletzt wurde einer von ihnen zu 16 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt.
Da es der "Letzten Generation" nach hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Fragen rund um Straßenblockaden viel Klärungsbedarf gebe, würden in den nächsten Monaten weitere Verfassungsbeschwerden zu erwarten sein.
Titelfoto: Screenshot/Instagram/abrakadub_, Annette Riedl/dpa (Bildmontage)