Letzte Generation triumphiert: Muss Berlin 300.000 Euro an die Aktivisten zurückzahlen?

Berlin - Erfolg für die "Letzte Generation": Wie das Oberverwaltungsgericht nun entschieden hat, waren Gebührenbescheide für Anklebe-Proteste der Klimaaktivisten rechtswidrig. Das Urteil betrifft zunächst nur einen Einzelfall - doch könnte auf Tausende weiterer Fälle übertragbar sein.

In Berlin treten die Klimaaktivisten der "Letzten Generation" besonders häufig in Erscheinung. (Archivbild)
In Berlin treten die Klimaaktivisten der "Letzten Generation" besonders häufig in Erscheinung. (Archivbild)  © Fabian Sommer/dpa

Eine Beschwerde des Lands Berlin gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts im September 2023 wies dieses damit zurück. Damals hatte das Gericht entschieden, dass die Berliner Polizei zu Unrecht Gebühren für das Lösen von der Fahrbahn erhoben hatte.

Am vergangenen Dienstag, 10. September, bekräftigte das Oberverwaltungsgericht als nächsthöhere Instanz die damalige Entscheidung. Die Argumentation folgte im Wesentlichen dem Beschluss von vor einem Jahr, wie der Verein "Rückendeckung für eine aktive Zivilgesellschaft" (RAZ) mitteilte.

Der Erhebung der Kosten liege keine geeignete Rechtsgrundlage zugrunde, so das Gericht. In Frage steht nun, ob dies auch für die anderen der rund 1300 Gebührenbescheide in Höhe von 241 Euro gilt, die gegen die Klimaaktivisten erlassen wurden.

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Der Verein RAZ jedenfalls ist dieser Meinung und spricht von einem "Präzedenzfall". Träfe dies zu, würde das Urteil für alle gegen Mitglieder der Letzten Generation wegen Straßenblockaden ausgestellten Bescheide gelten. Für das Land Berlin könnte das teuer werden.

Den Angaben nach würden die Klimaaktivisten schätzungsweise 300.000 Euro vom Land zurückerhalten.

Klimaaktivisten der Letzten Generation: Viele rechtliche Fragen offen

Der Prozess wurde am Berliner Oberverwaltungsgericht verhandelt.
Der Prozess wurde am Berliner Oberverwaltungsgericht verhandelt.  © Paul Zinken/dpa

Luca Thomas engagiert sich innerhalb des RAZ bei der Unterstützung von Menschen, die Gebührenbescheide erhalten haben. Der Rechtsanwalt hat eine klare Meinung: "Es ist kräftezehrend, dass das Grundrecht auf Protest immer wieder von Neuem vor Gericht erstritten werden muss."

Endgültig geklärt sind damit die rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit den Klimaprotesten der Letzten Generation aber nicht.

Immer wieder wird in Gerichtsprozessen verhandelt, ob das Festkleben auf dem Asphalt als Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte angesehen werden sollte.

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Die Richter entschieden in den jeweiligen Fällen in der Vergangenheit höchst unterschiedlich.

Erstmeldung um 10.45 Uhr. Zuletzt aktualisiert um 14.48 Uhr.

Titelfoto: Fabian Sommer/dpa

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