Gericht bestätigt: Razzien gegen Letzte Generation waren rechtmäßig
München/Fulda - Ein halbes Jahr nach umfangreichen Durchsuchungen bei der Letzten Generation unter anderem in Hessen hat das Landgericht München I zahlreiche Beschwerden gegen die Razzia größtenteils abgewiesen.
Zehn Beschwerden verwarf die Staatsschutzkammer als unbegründet und einer gab sie teilweise statt, wie das Oberlandesgericht am Donnerstag in München mitteilte.
Die Generalstaatsanwaltschaft München ermittelt gegen zahlreiche Mitglieder der Letzten Generation. Bei der Razzia im Mai hatten Polizeibeamte 15 Wohnungen und Geschäftsräume der umstrittenen Klimaschutzgruppe durchsucht.
Durchsuchungen gab es in sieben Bundesländern, konkret in Hessen im Landkreis Fulda, in Hamburg, Sachsen-Anhalt (Magdeburg), Sachsen (Dresden), Bayern (Augsburg und München), Berlin und im Kreis Segeberg in Schleswig-Holstein.
Die Kammer bestätigte damit die Entscheidung des Amtsgerichts München. Dieses sei berechtigterweise davon ausgegangen, dass es einen Anfangsverdacht für die Bildung einer kriminellen Vereinigung gebe.
Zum einen handele es sich um eine Vereinigung, weil die Gruppe von mehreren Hundert Personen ein gemeinsames Ziel verfolge. Zum anderen habe die Letzte Generation dabei auch die Absicht, Straftaten zu begehen.
Ob das den Hauptgrund für die Vereinigung darstellt, ist laut dem Gericht für die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Razzia nicht entscheidend. Ausreichend ist demnach, dass das Nötigen von Verkehrsteilnehmern oder Sachbeschädigungen das Erscheinungsbild der Letzten Generation mitprägen.
Gericht: Taten der Letzten Generation sind"erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit"
Die Taten fasst die Staatsschutzkammer außerdem als "erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit" auf, erklärte das Gericht.
Der gesellschaftliche Diskurs werde mit illegitimen Mitteln verletzt. Deshalb seien die Durchsuchungen auch verhältnismäßig. Einer Beschwerde gab das Gericht recht - einzelne Gegenstände hätten demnach nicht beschlagnahmt werden dürfen.
Gegen die Entscheidungen der Staatsschutzkammer kann auf dem ordentlichen Rechtsweg kein Einspruch mehr erhoben werden. Sie sind rechtskräftig.
Durchsucht wurde auch die Wohnung der nach vielen TV-Auftritten bundesweit bekannten Sprecherin Carla Hinrichs (26) in Berlin-Kreuzberg. "Mit gezogener Waffe stürmten die Beamt:innen in Carlas Zimmer, in welchem sie noch im Bett lag", beklagte die Gruppe. Die Aktivisten weisen zurück, kriminell zu sein. Die Razzia wurde vielfach als übertrieben kritisiert.
Angesiedelt sind die Ermittlungen bei der Bayerischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus. Ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft betonte aber, dass das nicht bedeute, dass man die Letzte Generation als extremistisch oder terroristisch einstufe.