"Letzte Generation" liefert sich Staatsanwalt in Ketten aus: Trotzdem weitere Razzien?
Neuruppin - Sechs Unterstützer der "Letzten Generation" lieferten sich am heutigen Freitag der Staatsanwaltschaft Neuruppin in Ketten aus.
Nach eigenen Angaben der Gruppierung gingen die sechs angeschuldigten Aktivisten gemeinsam durch Neuruppin in Richtung des Landgerichts. Ihre Hälse und Füße waren dabei mit Stahlketten verbunden.
Am Landgericht angekommen, knieten sich die Klimaaktivisten vor dem Haupteingang nieder.
Unter ihnen befand sich eine vierfache Mutter aus Oldenburg, die erklärte, dass sie alle vor das Gericht gekommen seien, um sich dem Oberstaatsanwalt Cyrill Klement auszuliefern. Er ist der leitende Staatsanwalt in einem laufenden Verfahren, in dem die "Letzte Generation" verdächtigt wird, eine kriminelle Vereinigung zu sein.
"Wir alle leisten aktiv Widerstand gegen diese Regierung, weil sie unsere Lebensgrundlagen zerstört", erklärte die Aktivistin ihre Aktion.
Die "Letzte Generation" twitterte: "Wir stellen uns!"
Anhänger der "Letzten Generation" müssen mit weiteren Durchsuchungen rechnen
Im vergangenen Dezember fanden im Rahmen von Ermittlungen der Neuruppiner Staatsanwaltschaft bundesweit elf Hausdurchsuchungen bei Anhängern der Klimaschutz-Gruppe statt.
Das Landgericht Potsdam hatte eine Beschwerde wegen der erfolgten Großrazzia abgewiesen und bestätigt, dass gegen die "Letzte Generation" ein Anfangsverdacht auf eine kriminelle Vereinigung besteht.
Dadurch darf die Staatsanwaltschaft Neuruppin weiterhin Hausdurchsuchungen bei Anhängern der Gruppierung vornehmen und die verdächtigten Personen auch observieren.
Lina Johnson, eine Sprecherin der Klimaprotest-Gruppe erklärte: "Um die Staatsanwaltschaft daran zu erinnern, dass wir immer mit Gesicht und Namen zu unserem Handeln stehen, stellen sich heute sechs Unterstützer der Letzten Generation der Staatsanwaltschaft Neuruppin. Sie stehen symbolisch für alle anderen, die angeklagt sind oder sich selbst angezeigt haben."
Die Staatsanwaltschaft Berlin kann bei der "Letzten Generation" jedoch keinen Anfangsverdacht auf eine kriminelle Vereinigung erkennen. Vielmehr seien die Anliegen der Gruppierung von der Meinungsfreiheit gedeckt und würden im Einklang mit der Staatszielbestimmung des Schutzes der natürlichen Lebensgrundlagen (Art. 20a GG) stehen.
Titelfoto: Montage: Letzte Generation