Letzte Generation kommt nach BER-Blockade glimpflich davon
Berlin - Nach einer Blockade-Aktion des Hauptstadtflughafens BER werden die daran beteiligten Aktivisten der "Letzten Generation" zur Kasse gebeten. Doch die von der Polizei verhängten Gebühren sind mehr als günstig.
Am 24. November 2022 durchschnitten mehrere Mitglieder der "Letzten Generation" den Zaun des Geländes des Flughafens Berlin-Brandenburg (BER). Sie gelangten in den Sicherheitsbereich und positionierten sich auf dem Vorfeld des Flughafens.
Diese Aktion hatte drastische Auswirkungen, da zahlreiche Fluggäste auf dem Boden bleiben und viele Flüge umgeleitet werden mussten.
Als Reaktion auf den Vorfall rückte die Bundespolizei aus, um die Aktivisten vom Gelände zu entfernen. Erst nach mehr als zwei Stunden konnten die Landebahnen wieder freigegeben und der Flugbetrieb wieder aufgenommen werden.
Aktuelle Informationen enthüllen nun, dass die Kosten für den Großeinsatz erstaunlich niedrig sind. Die sechs Aktivisten, die an der Aktion beteiligt waren, wurden mit einer Summe von lediglich 1060 Euro zur Kasse gebeten.
Das bedeutet im Durchschnitt nur 176,67 Euro pro Person. Diese Angaben stammen aus einer Antwort der Bundespolizei auf eine Anfrage der Berliner Zeitung.
Decken die Gebührenbescheide die entstandenen Kosten?
Eine Sprecherin der Bundespolizei erklärte, dass gegenwärtig vier Fälle in der Phase der Abwicklung seien. In zwei Fällen hätten die Personen, die die Kosten tragen sollen, Widerspruch eingelegt.
Die geringen Gebührenbescheide werfen Fragen auf und entfachten eine Diskussion darüber, wie solche Einsätze finanziert werden.
Rainer Wendt (66), der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) erklärte der Berliner Zeitung gegenüber: "Hier scheinen die Personalkosten für die Einsatzkräfte der Polizei nicht enthalten zu sein."
Auch Thorsten Frei (50, CDU) äußerte sich zu den erhobenen Gebühren kritisch: "Einen Rabatt für Klima-Kleber darf es nicht geben."
Da bislang keine Angaben zu der Anzahl der eingesetzten Beamten sowie der Dauer des Polizeieinsatzes vorliegen, obliege es der Behörde zu prüfen, ob die erhobenen Gebühren die Kosten des Großeinsatzes tatsächlich decken.
Titelfoto: Paul Zinken/dpa