Klima-Kleber klagt wegen "Schmerzgriff": Polizei kassiert Schlappe vor Gericht
Von Marion van der Kraats,
Berlin - Die Berliner Polizei hat bei einem Klimaaktivisten zu Unrecht den sogenannten Schmerzgriff angewandt.

Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden. In der konkreten Situation sei das Verhalten der Einsatzkräfte unverhältnismäßig gewesen, begründete der Vorsitzende Richter Wilfried Peters.
Der 21-Jährige hatte sich am 20. April 2023 an einer Sitzblockade der Klimagruppe Letzte Generation beteiligt.
Die Polizei spricht von einem "Festhalte- und Transportgriff". Er wird beispielsweise eingesetzt, wenn Demonstranten trotz Aufforderung einen Platz nicht verlassen. Das war im aktuellen Fall so.
Die Polizei hatte die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Protestmarsches auf der Straße des 17. Juli aufgefordert, sich auf den Bürgersteig zu begeben. Als die Demonstranten das nicht taten, wurde die Versammlung aufgelöst. Einige Teilnehmer - darunter der Kläger Lars Ritter - setzten sich im Schneidersitz auf die Straße. Polizisten schritten daraufhin ein und hoben ihn von der Straße.
Aus Sicht des 21-Jährigen war das Handeln der Polizisten unverhältnismäßig. Sie hätten ihn auch wegtragen können, ohne den schmerzhaften Griff anzuwenden. Er habe länger unter Schmerzen im Schulterbereich gelitten und habe die Behandlung als "erniedrigend" empfunden, so seine Argumente.
Sitzblockade nach Auflösung der "Letzte Generation"-Demo

Das Einschreiten der Polizei wurde damals gefilmt, im Internet wurden Videoausschnitte veröffentlicht. Die Berliner Polizei ermittelte wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt gegen Einsatzkräfte.
Wie die Berliner Staatsanwaltschaft auf Anfrage mitteilte, wurde das Verfahren inzwischen eingestellt.
"Den Beschuldigten konnte nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nachgewiesen werden, dass sie bei dem Einsatz unverhältnismäßige Gewalt angewendet haben", sagte ein Behördensprecher.
Titelfoto: Paul Zinken/dpa