Letzte Generation: Gericht ordnet sofortiges Ende der Ingewahrsamnahme an
Hamburg - Das Landgericht Hamburg hat am Mittwoch einer Beschwerde von Aktivisten der Gruppierung "Letzte Generation" stattgegeben, die eigentlich für 10 Tage in Gewahrsam genommen wurde. Sie wurden mit sofortiger Wirkung freigelassen. Die Linke begrüßt die Entscheidung.
Nach der Ankündigung, Hamburg ins Visier zu nehmen, ließen die Klimaaktivisten der Gruppe "Letzte Generation" in der Elbmetropole schnell Taten folgen: Sie klebten sich auf den Asphalt der Köhlbrandbrücke, blockierten am vergangenen Sonnabend die Elbbrücken und erst am Dienstag eine wichtige Straße im Hafen.
Für die Blockade an den Elbbrücken wurden zwei Aktivisten für 10 Tage in Gewahrsam genommen.
Sie sollten eigentlich erst wieder Anfang April entlassen werden. Das Landgericht Hamburg gab jetzt einer Beschwerde der Aktivisten statt.
Das Amtsgericht der Hansestadt hatte zuvor die Strafe noch bestätigt, das höher gestellte Landgericht folgte der Ansicht der Kollegen nicht.
Landgericht sieht keine rechtliche Grundlage - Die Linke begrüßt Entscheidung
Wie der NDR berichtet, sah das Landgericht die gesetzlichen Voraussetzungen zur Ingewahrsamnahme zur Verhinderung weiterer Strafen nicht gegeben.
Dass die Betroffenen, ein 19-jähriger - und ein 27-jähriger Aktivist, sich in den vergangenen Jahren bereits an ähnlichen Aktionen beteiligt hätten, reiche für die Ingewahrsamnahme nicht aus.
Die Hamburger Linke begrüßte derweil die richterliche Entscheidung.
Deniz Celik (44), innenpolitischer Sprecher der Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft, teilte dazu in einer Pressemitteilung mit: "Wir begrüßen es sehr, dass durch das Urteil des Landgerichts die Präventivhaft gegen Klimaaktivist:innen gestoppt wurde. Das Instrument der Präventivhaft ist angesichts der Art der Aktionen und dem Anliegen der Aktivist:innen völlig unverhältnismäßig."
Eigentlich hätten die Aktivisten noch bis zum 4. April um Mitternacht in Gewahrsam bleiben müssen.
Titelfoto: Jonas Walzberg/dpa