Klimaaktivistin nach Blockade freigesprochen: "Präsenz auf der Straße noch keine Straftat"

Berlin - Nach einer Straßenblockade am Schlesischen Tor in Berlin-Kreuzberg ist eine Klimaaktivistin der "Letzten Generation" am Donnerstag vom Amtsgericht Tiergarten freigesprochen worden.

Nach ihrer Blockade am Schlesischen Tor wurde Lina Johnsen (27) von der "Letzten Generation" von Polizisten weggetragen.
Nach ihrer Blockade am Schlesischen Tor wurde Lina Johnsen (27) von der "Letzten Generation" von Polizisten weggetragen.  © Letzte Generation

Verhandelt wurde in dem Prozess der Vorwurf der versuchten Nötigung. Auf der Anklagebank saß Lina Johnsen (27), die als Pressesprecherin der Letzten Generation bekannt ist und im vergangenen Jahr für die Gruppierung ins EU-Parlament einziehen wollte.

Gemeinsam mit weiteren Mitstreitern hatte sich Johnsen am 18. September am Schlesischen Tor auf die Straße gesetzt, um diese zu blockieren. Die Aktivistin betonte, die Fahrbahn sei nach 45 Minuten wieder frei gewesen.

In der Urteilsbegründung stellte der Richter am Amtsgericht unter anderem fest, dass "physische Präsenz auf der Straße allein noch keine Straftat" ausmache.

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Wie üblich in Prozessen mit Beteiligung von Mitgliedern der Letzten Generation verlas Lina Johnsen im Gerichtssaal eine Stellungnahme. Darin erklärte die 27-Jährige: "Wenn wir so weitermachen wie bisher, wenn wir nächstes Jahr wieder hier sitzen und übernächstes Jahr wieder (...), dann werden Mitte bis Ende dieses Jahrhunderts 20 Prozent der gesamten Erdoberfläche unbewohnbar sein!"

Im Nachgang des Prozesses beschrieb Johnsen ihre Erfahrung auf der Anklagebank als "komisches Gefühl, sich gegenüber einem System verteidigen zu müssen, in dem das Unrecht ja mit verankert ist".

Die Blockade dauerte nach Angaben der Klimaschützer rund 45 Minuten.
Die Blockade dauerte nach Angaben der Klimaschützer rund 45 Minuten.  © Letzte Generation

Letzte Generation: Bundesweit Prozesse gegen Klimaaktivisten

Die Urteile bei Gerichtsverfahren über Klimaproteste fallen bundesweit sehr unterschiedlich aus, wie zwei Beispiele der jüngeren Zeit zeigen.

In Passau verurteilte das dortige Amtsgericht einen 69-Jährigen im Dezember wegen der Beteiligung an zwei Sitzblockaden zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten.

In Berlin wurden knapp einen Monat später zwei an der Farbattacke auf das Brandenburger Tor beteiligte Aktivistinnen freigesprochen.

Titelfoto: Letzte Generation

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