Die Klima-Rebellen der "Letzten Generation" - Eine kriminelle Vereinigung?
Potsdam - Das Landgericht Potsdam hat bestätigt, dass gegen die Gruppierung der "Letzten Generation" ein Anfangsverdacht auf eine kriminelle Vereinigung besteht.
Im Rahmen von Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Neuruppin fanden im vergangenen Dezember elf Hausdurchsuchungen bei Mitgliedern der "Letzten Generation" statt.
Auslöser der bundesweiten Razzien waren Attacken der Klimaaktivisten auf Anlagen der Ölraffinerie PCK in Schwedt im Nordosten Brandenburgs. Die Ermittler beschlagnahmten damals Unterlagen und Daten.
Ein von der Durchsuchung betroffener Aktivist hatte daraufhin Beschwerde gegen die Razzia und Sicherstellung von Beweismitteln eingelegt. Das Landgericht Potsdam wies die Beschwerde gegen den Durchsuchungsbeschluss als unbegründet zurück.
Bereits Ende April habe das Landgericht Potsdam in nächster Instanz die durchgeführten Hausdurchsuchungen für legitim erklärt und den Anfangsverdacht einer kriminellen Vereinigung vom Amtsgericht Neuruppin bestätigt, wie zuvor die "MOZ" berichtete.
Das Landgericht Potsdam schreibt in seinem Beschluss über die "Letzte Generation": "Diese hat das erklärte Ziel, durch Mittel des 'friedlichen zivilen Ungehorsams' die Bundesregierung zu Maßnahmen gegen die Klimakrise und für eine nachhaltige Politik zu zwingen."
Die Ermittlungen seien noch nicht abgeschlossen und keine Anklage erhoben. Dennoch müssten auch Helfer der "Letzten Generation" mit einer Verfolgung nach Paragraf 129 Strafgesetzbuch (StGB) durch die Staatsanwaltschaft Neuruppin rechnen.
Die Aktivisten wollen weitermachen, auch wenn sie dafür weggesperrt werden
"Letzte Generation": "Das sind absurde Vorwürfe"
Carla Rochel (21), eine Sprecherin der Klimaprotest-Gruppe, bezeichnet die Einordnung der "Letzten Generation" als kriminelle Vereinigung als "absurd". Die Aufmerksamkeit Deutschlands solle sich auf Maßnahmen gegen die Klimakrise und für eine nachhaltige Politik richten.
"Das sind keine Wünsche oder persönlichen Anliegen, sondern Grundrecht von uns allen", betont die Aktivistin.
Die Staatsanwaltschaft Berlin hingegen sieht in der Gruppierung der "Letzten Generation" keinen Anfangsverdacht auf eine kriminelle Vereinigung.
Die Aktivisten zitieren aus einem Beschluss der Staatsanwaltschaft vom vergangenen Dezember: "Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass die Anliegen der Gruppierung nicht nur durch die verfassungsrechtlich verbürgte Meinungsfreiheit gedeckt sind, sondern sogar im Einklang mit der Staatszielbestimmung des Schutzes der natürlichen Lebensgrundlagen (Art. 20a GG) stehen."
Infolge der bundesweiten Hausdurchsuchungen im vergangenen Dezember zeigten sich über 2000 Anhänger der Gruppierung selbst bei der Staatsanwaltschaft Neuruppin an.
Titelfoto: Paul Zinken/dpa