An Sixtinische Madonna geklebt: Finales Urteil für Klima-Rebellen

Dresden - Es war wohl die umstrittenste Aktion der "Letzten Generation" in Sachsen: Am 23. August 2022 klebten sich die Aktivisten Maike G. (25) und Jakob B. (31) an den Rahmen der "Sixtinischen Madonna". Am Mittwoch fällte das Landgericht nun das finale Urteil über die beiden.

2022 klebten sie Maike G. und Jakob B. an den Rahmen der weltbekannten Sixtinischen Madonna.
2022 klebten sie Maike G. und Jakob B. an den Rahmen der weltbekannten Sixtinischen Madonna.  © X/Letzte Generation

Auch wenn die "Letzte Generation" sich mittlerweile aufgelöst haben, sehen beide Angeklagte ihre Aktion noch immer als richtig an: "Drei Milliarden Menschen sind seit spätestens 2022 akut in ihrer Lebensführung gefährdet und keinen interessiert es", erklärt Jakob B.

"Solange wir gewaltfrei bleiben, sehe ich die Aktion gerechtfertigt, wenn es uns gelingt die Menschen aufzurütteln."

Ähnlich sieht es Maike G.: "Es wurde sich in den letzten Jahren für einen kollektiven Suizid entschieden", sagt sie. "Ich habe im Angesicht der Katastrophe Widerstand geleistet."

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Beide waren auch schon anderen Aktionen beteiligt, beide landeten auch in bayrischer Kollektivhaft.

Klimakleber versprechen keine Kunstwerke mehr zu besudeln

Jakob B. und Maike G. wollen sich nicht mehr an Kunstwerke kleben. Ihre Aktion bereuen sie nicht.
Jakob B. und Maike G. wollen sich nicht mehr an Kunstwerke kleben. Ihre Aktion bereuen sie nicht.  © Peter Schulze

Doch was Maike G. und Jakob B. in ihrer Berufung zu Gute kommt: Beide haben sich auch bereit erklärt, den Schaden wieder gutzumachen.

Nicht nur die 500 Euro, die Entfernung der Klebereste vom Rahmen kostete, sondern auch Ticketausfälle bei den Staatlichen Kunstsammlungen. Beide einigten sich mit dem Freistaat darauf jeweils 5500 Euro zu zahlen und unterschrieben eine Erklärung, sich nicht mehr an Kunstwerke zu kleben.

Darum änderte das Landgericht das Urteil gegen Maike G. von 30 Tagessätzen zu je 20 Euro auf 20 Tagessätze zu je 15 Euro. Bei Jakob B. wurde noch eine Geldstrafe aus Berlin einbezogen, so dass er 90 Tagessätze zu je 15 Euro zahlen muss.

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"Wir teilen ihre Ängste. Wir sehen wie sie die Tatsachen", so der Richter. "Aber zu einer Rechtfertigung wegen Notstand kommt man einfach nicht."

Das Urteil wurde Mittwoch noch rechtskräftig.

Titelfoto: X/Letzte Generation

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