Als Transfrau in den Männer-Knast? Klima-Aktivistin fürchtet sich
Berlin - Penelope Frank (32) ist Transfrau und Klima-Aktivistin bei der "Letzten Generation". Nun befürchtet sie eine Haftstrafe in einem Männergefängnis.
Zusammen mit anderen Mitgliedern der "Letzten Generation" beteiligte sich Penelope Frank auch in Berlin und Brandenburg an Protestaktionen, etwa an der Besetzung des Hauptstadtflughafens BER im November 2022. Mehrfach klebte sich die Transfrau an Kunstwerken in Museen fest.
Das geplante Selbstbestimmungsgesetz soll es transgeschlechtlichen Personen erleichtern, ihren Geschlechtseintrag zu ändern. Doch solange dieses noch nicht verabschiedet wurde, fürchtet Frank, im Falle einer Verurteilung in einer Justizvollzugsanstalt für Männer zu landen.
"Seitdem Transfeindlichkeit mitten in der Gesellschaft angekommen ist, ist man besonders in Haft Anfeindungen von Personal und Häftlingen ausgeliefert", erklärte die Klima-Aktivistin auf der Plattform "GoFundMe". Auf dieser sammelt Frank Spenden, um ihren Aktivismus und damit verbundene Prozesskosten zu finanzieren.
Zudem drohe das Risiko der Isolationshaft: "Das bedeutet, man bekommt deutlich verkürzten Freigang komplett alleine und bleibt sonst in der geschlossenen Zelle", so Penelope Frank.
In Berlin sei sie im Herbst 2022 beinahe in einem Männergefängnis gelandet. Die Transfrau hatte für die heiße Protestphase der "Letzten Generation" ihre Wohnung in Heidelberg aufgegeben. Wegen ihrer Wohnungslosigkeit habe die Staatsanwaltschaft Haftbefehl wegen Fluchtgefahr erlassen.
"Ich konnte die Repressionskosten vom Ersparten für die Wohnungssuche bezahlen, aber nun sind auch diese Rücklagen aufgebraucht", berichtete Frank. "Seitdem weiß ich nun auch, dass ich selbst in Berlin als Transfrau mit noch nicht verändertem Pass in einer JVA für Männer gelandet wäre", fuhr sie fort.
Die Aktivistin klebte sich bereits mehrfach in Museen an Gemälden fest
Berliner Justizverwaltung widerspricht der Darstellung der Aktivistin
Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz widersprach dieser Darstellung in der "Berliner Zeitung". Laut einer Sprecherin sollen Abweichungen vom Grundsatz der Geschlechtertrennung durchaus möglich sein.
Dies könne in Fällen geschehen, in denen die betroffene Person sich "aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität nicht in dem in ihrem Personenstandeintrag angegebenen, sondern einem anderen Geschlecht oder dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht als zugehörig empfinden".
Allerdings: Allein der Wunsch der Transperson reicht der Justizverwaltung zufolge nicht aus. Es müsse zunächst in einem standardisierten Verfahren geprüft werden, ob eine Verlegung "Sicherheit und Ordnung der Justizvollzugsanstalten" nicht gefährde.
Wie die Behörden im Fall von Penelope Frank entscheiden würden, bleibt zunächst also offen. Bei der 32-Jährigen bleibt die Angst, im falschen Gefängnis zu landen. Sie hofft auf weitere Spenden, um die Verfahrenskosten tragen zu können, bis das Selbstbestimmungsgesetz verabschiedet wurde.
Mehr als 8000 Euro kamen bei Franks aktueller Spendenaktion schon zusammen.
Titelfoto: Screenshot/Instagram/allabout.penelopefrank (Bildmontage)