Deutsche Waffenlieferungen an Israel illegal? Gericht bezieht Stellung

Von Christian Schultz

Frankfurt am Main - Ein Palästinenser ist mit dem Versuch gescheitert, gerichtlich gegen Genehmigungen zur Ausfuhr von Rüstungsgütern nach Israel vorzugehen. Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main lehnte einen entsprechenden Eilantrag des Mannes aus Gaza ab.

Das Verwaltungsgericht in Frankfurt am Main schob dem Einwand des Mannes aus Gaza am Montag einen Riegel vor. (Symbolfoto)  © Arne Dedert/dpa

Das Gericht sah keinen hinreichenden Bezug zwischen einer möglichen Gefahr für das Leben des Mannes durch einen Rüstungsgütereinsatz von israelischen Streitkräften und der Genehmigungspraxis der Bundesregierung (Az.: 5 L 3799/24.F).

Der Palästinenser hatte sich dem Gericht zufolge bereits im September vergangenen Jahres in einem Eilantrag gegen sämtliche Genehmigungen für Ausfuhren von Rüstungsgütern nach Israel gestellt. Schon dieser Antrag war erfolglos geblieben.

Nach einem Medienbericht über zwei Genehmigungen für ein deutsches Unternehmen für die Lieferung von Panzergetrieben im Oktober dieses Jahres legte der Palästinenser demnach Widerspruch beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ein und stellte dagegen einen Eilantrag.

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Er war der Auffassung, dass die Bundesregierung auch eine Schutzpflicht habe, wenn es um Handlungen gehe, die die Grundrechte anderer Staaten beeinträchtigten. Dieser Ansicht folgte das Verwaltungsgericht Frankfurt nicht.

Das Außenwirtschaftsrecht biete keinen Schutz für Ausländer im Ausland, so die Argumentation des Gerichts. Darüber hinaus könne aus der Verfassung keine Schutzpflicht gegenüber dem Antragsteller abgeleitet werden.

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Kläger scheiterte bereits mit vorangegangener Klage im Vorjahr

Der Kläger hatte bereits im September des vergangenen Jahres gegen Rüstungsgüterlieferungen nach Israel geklagt - und war gescheitert.  © Boris Roessler/dpa

Es sei nicht erkennbar, dass die Bundesregierung leichtfertig und in willkürlicher Art und Weise Genehmigungen für die Rüstungsgüter erteilt habe, erklärte das Gericht.

Gegen den Beschluss kann noch Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel eingelegt werden.

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