Deutschland - Ehepaare erhalten ab Mai mehr Gestaltungsspielraum bei der Wahl des Nachnamens, digitale Bilder werden beim Ausweis Pflicht und die Regeln beim Biomüll werden angepasst: Der Mai hält wieder einige Änderungen für Verbraucherinnen und Verbraucher bereit.
Mehr Freiheit bei der Wahl des Nachnamens
Eheleute in Deutschland haben ab Mai mehr Freiheit bei der Wahl ihres Nachnamens. Etwa sind künftig auch Doppelnamen als Familiennamen möglich. Bislang konnte nur einer oder eine der Ehepartner den Doppelnamen annehmen. In der Regel soll dieser durch einen Bindestrich getrennt werden. Er kann künftig aber auch zusammengeschrieben werden.
Eltern können zudem ihren Kindern künftig einen Doppelnamen geben, der sich aus ihren Familiennamen zusammensetzt. Scheidungs- und Stiefkinder können eine Namensänderung von Mutter oder Vater für sich übernehmen. Volljährige Kinder können vom Nachnamen eines Elternteils zum Nachnamen des anderen Elternteils wechseln.
Digitale Bilder für Ausweis und Reisepass
Bürgerinnen und Bürger müssen ab Mai für die Beantragung ihres Personalausweises oder eines Reisepasses kein ausgedrucktes Papierfoto mehr mitnehmen. Stattdessen müssen die Bilder in digitaler Form vorliegen. Bis Ende Juli dieses Jahres gilt jedoch eine Übergangsfrist.
Zudem gibt es ab Mai die Möglichkeit einer Direktzustellung von Reisepässen und Personalausweisen per Post an die Meldeanschrift.
Microsoft schaltet Skype ab
Der US-Onlineriese Microsoft hat angekündigt, im Mai seinen Videotelefonie-Dienst Skype abzuschalten. Demnach soll das Angebot ab dem 5. Mai nicht mehr zu erreichen sein. Nutzerinnen und Nutzer haben die Möglichkeit, bis dahin noch auf das kostenlose Angebot von Microsoft Teams umzusteigen. Darauf soll den Angaben zufolge in Zukunft der Fokus des Unternehmens liegen.
Whatsapp wird auf älteren Geräten nicht mehr unterstützt
Der Messenger-Dienst Whatsapp wird zukünftig nur noch auf Geräten unterstützt, die mindestens über das Betriebssystem iOS 15.1 oder Android 5.0 verfügen.
Strengere Regeln für Biomüll
Verbraucherinnen und Verbraucher müssen ab Mai besser auf die Mülltrennung achten. Nach einer neuen Verordnung darf Bioabfall ab dem 1. Mai nur noch eine Verunreinigung von maximal drei Prozent aufweisen, wie der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) mitteilt. Häufige Fremdstoffe im Biomüll sind etwa Kunststoffe, Steine, Glas, Keramik und Metalle.
Ist der Anteil höher als drei Prozent, könnten Mitarbeitende der Müllbetriebe den Abfall in Zukunft stehen lassen.
Überprüft werden soll der Inhalt mit künstlicher Intelligenz, Detektoren, die die Tonne scannen, oder per Sichtkontrolle.