Nächste Klatsche für TikTok! Filmemacher siegen vor Gericht gegen Video-Plattform

München - Die Video-App TikTok hat vor dem Landgericht München I am Freitag den nächsten Dämpfer hinnehmen müssen. Dieses Mal geht es aber nicht um urheberrechtlich geschützte Musik, sondern um geschütztes Videomaterial.

Die Musik wird weniger, die Video-Vorlagen vielleicht bald auch. Die Video-App TikTok verliert immer mehr (geschütztes) Material.
Die Musik wird weniger, die Video-Vorlagen vielleicht bald auch. Die Video-App TikTok verliert immer mehr (geschütztes) Material.  © 123RF/happydancing

Die klagende Firma hatte das Social-Media-Unternehmen auf etliche unberechtigte Veröffentlichungen verschiedener Filme aufmerksam gemacht.

Man hatte TikTok angeboten, die betreffenden Werke nachträglich kostenpflichtig zu lizenzieren. Dieser Vertrag kam aber nie zustande.

Das App-Unternehmen nahm daraufhin zwar die Werke von seiner Plattform. Eine Unterlassungserklärung gab es allerdings nicht ab. Und so wurde eben nun auf Unterlassung geklagt.

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Das allerdings wollte TikTok so nicht hinnehmen und klagte seinerseits. Begründung: Die Urheberrechtsreform von 2021 sollte Online-Anbieter davor schützen, während laufender Lizenzverhandlungen von der Gegenseite verklagt zu werden.

Grundsätzlich haben die Betreiber der Video-App damit auch recht. Allerdings sahen die Richter hier keinerlei Bestreben danach, dass TikTok an einem Abschluss dieser Verhandlungen überhaupt interessiert sein könnte.

Das Gericht sprach von einer "Hinhaltetaktik" und dass man die Lizenzverhandlungen mit den Rechteinhabern nur zum Schein führen würde.

Universal Music zieht seine Künstler bereits von der App ab

Als Anbieter der Videodienste sei man verpflichtet, "bestmögliche Anstrengungen" zu zeigen, um auch die Nutzungsrechte für die geschützten Werke zu bekommen.

An einem Vertrag sei in diesem konkreten Fall nur die klagende Firma aktiv gewesen. Von TikTok kamen weder konkrete Preisvorstellungen noch Gegenangebote. Die Video-Plattform wurde zur Unterlassung verurteilt und muss Schadensersatz leisten. Diese Höhe wird jedoch erst später festgelegt. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Erst vor wenigen Tagen gab der weltgrößte Musik-Konzern Universal Music bekannt, Songs seiner Künstler aus der Video-App zu entfernen, nachdem Verhandlungen über frühere Vereinbarungen für gescheitert erklärt wurden.

Titelfoto: 123RF/happydancing

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