Smartphone-Nutzer aufgepasst: Das Digitalmarktgesetz bringt viele Änderungen mit sich
Brüssel - Ab dem heutigen Donnerstag gilt der Digital Markets Act (DMA) in der gesamten Europäischen Union. Das dürfte auch für die Verbraucher spannende Konsequenzen haben.
Einkaufen bei Amazon, Suchen mit Google und Chatten mit WhatsApp - die Marktmacht der dominierenden Anbieter ist der EU-Kommission ein Dorn im Auge.
Mit dem DMA möchte man daher für mehr Wettbewerb bei digitalen Diensten und bessere Chancen für zukünftige Rivalen sorgen.
22 sogenannte "Gatekeeper" (Torwächter) hat die EU-Kommission ausgemacht. Damit sind etwa US-Schwergewichte wie Apple, Microsoft und die Google-Mutter Alphabet gemeint.
Zwei DMA-Auflagen stechen besonders hervor:
- Der populäre Messenger WhatsApp des Facebook-Konzerns Meta soll sich für andere Chatdienste öffnen.
- Apple muss erstmals zulassen, dass auf dem iPhone auch Apps aus anderen Quellen als dem hauseigenen App Store geladen werden können.
Kritiker bezweifeln jedoch die Wirksamkeit des DMA. So wollen sich konkurrierende Dienste wie Signal und Threema bisher gar nicht mit WhatsApp vernetzen. Und bei Apples Regelung bleibt offen, wie viele Entwickler sich überhaupt darauf einlassen werden, ihre Apps in anderen Stores anzubieten.
Digital Markets Act (DMA): Worauf müssen sich Nutzerinnen und Nutzer nun einstellen?
Sollten alle Chatdienste mitspielen, könnten Nachrichten aus anderen Quellen zukünftig in einem separaten Bereich bei WhatsApp landen.
Damit könnte das Unternehmen auch deutlich machen, dass für die Chats anderer Anbieter unterschiedliche Sicherheitsstandards gelten.
Auf Apple- und Spotify-Nutzer könnten in Zukunft höhere Kosten zukommen, da die DMA-Richtlinien auch eine neue "Kerntechnologie-Abgabe" vorsehen, die ab einer Million App-Downloads fällig wird.
Google-User können sich in der Websuche künftig auf detailliertere Ergebnisse von spezialisierten Suchmaschinen etwa bei Flügen, Hotels oder Shopping-Angeboten einstellen.
Die EU-Kommission hat bereits deutlich gemacht, dass man die Einhaltung der Digitalmarktgesetz-Regeln mit höchster Priorität prüfen werde.
Bei Verstößen drohen den Konzernen Strafen von bis zu zehn Prozent ihres jährlichen Umsatzes und bis zu 20 Prozent im Falle wiederholter Verletzungen.
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