Damit die Liebessuche nicht zur Liebesfalle wird: Tipps zur Partnersuche im Internet

Leipzig - Datingplattformen und Partnervermittlungen im Internet haben während der Corona-Pandemie einen Boom erlebt, aber auch nach dem Ende der allermeisten Beschränkungen bleiben sie für viele Menschen eine gern genutzte Anlaufstelle. Auch der Valentinstag am 14. Februar dürfte ihnen wieder starke Nutzerzahlen bescheren. Doch im Netz lauern einige Fallen auf Liebeswillige. Tipps von Verbraucherexperten:

Die Partnersuche im Internet ist beliebt - doch dabei gilt es einiges zu beachten. (Symbolbild)
Die Partnersuche im Internet ist beliebt - doch dabei gilt es einiges zu beachten. (Symbolbild)  © Sven Hoppe/dpa

PARTNERVERMITTLUNGEN UND SINGLEBÖRSEN

Singlebörsen sind praktisch eine moderne Variante der Zeitungsanzeigen. Das Mitglied legt ein Profil mit Fotos, persönlichen Angaben und einer Selbstdarstellung an. Jeder kann selbstständig nach passenden Partnern Ausschau halten.

Grundlage von Partnervermittlungen ist ein Persönlichkeitstest. Daraus entstehen Profile, die nach einer bestimmten Formel verglichen werden. Partnervermittlungen unterbreiten dann konkrete Vorschläge.

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ERFOLGSCHANCEN

Insgesamt geht laut einer Umfrage des Digitalverbands Bitkom aus dem vergangenen Jahr etwa jeder dritte Mensch in Deutschland über 16 Jahren online auf Partnersuche, das sind in etwa 20 Millionen Frauen und Männer.

39 Prozent der Befragten gaben demnach an, im Internet ihre große Liebe kennengelernt zu haben, 61 Prozent schon einmal eine feste Beziehung.

WÜNSCHE KLÄREN

Partnervermittlung, Singlebörse oder Erotikportal: Es gibt verschiedene Angebote für verschiedene Wünsche. (Symbolbild)
Partnervermittlung, Singlebörse oder Erotikportal: Es gibt verschiedene Angebote für verschiedene Wünsche. (Symbolbild)  © Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa

Zuerst sollte klar sein, was genau gesucht wird - ein Partner fürs Leben, für Freizeitunternehmungen oder ein schnelles Abenteuer. Je nachdem fällt die Wahl dann auf eine Partnervermittlung, eine Singlebörse oder ein Erotikportal.

Partnersuchende sollten vorab prüfen, ob wirklich der Kontakt zu den betreffenden Kandidaten hergestellt wird, lediglich Partnervorschläge kommen oder Interessierte sich selbst durch Profile klicken müssen. Bei manchen Onlinedatingplattformen gibt es auch falsche Profile.

In solchen Fällen flirtet der Nutzer nicht mit echten Menschen, sondern mit Mitarbeitern der Portale. In den allgemeinen Geschäftsbedingungen tauchen dann Formulierungen auf wie "Profile" oder "Animateure", "Controller" oder "Moderator".

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VORSICHT BEI TESTANGEBOTEN

Bei Testangeboten wie "ein Euro für 14 Tage" ist Vorsicht angeraten. Diese Verträge verlängern sich nach Ablauf der Testphase oft in teure Mitgliedschaften. Kostenlose Mitgliedschaften bei Partnervermittlungen ermöglichen in der Regel keinen Austausch mit anderen Suchenden.

LAUFZEIT RICHTIG WÄHLEN

Laut einer Umfrage aus dem vergangenen Jahr geht etwa jeder dritte Mensch in Deutschland über 16 Jahren online auf Partnersuche. (Symbolbild)
Laut einer Umfrage aus dem vergangenen Jahr geht etwa jeder dritte Mensch in Deutschland über 16 Jahren online auf Partnersuche. (Symbolbild)  © Henrik Josef Boerger/dpa/dpa-tmn

Je länger die Laufzeit eines Vertrags, desto günstiger ist der monatliche Beitrag. Verlieren Kunden nach kurzer Zeit die Lust, sind sie bei Singlebörsen allerdings an die Laufzeit gebunden und müssen sich bei Partnervermittlungen voraussichtlich über das Recht zur außerordentlichen Kündigung streiten.

Einige Anbieter verlangen eine Bezahlung vorab für die gesamte Laufzeit oder eine hohe Anzahlung. Monatliche Beiträge sind aber selbst bei etwas höheren Kosten besser, weil Verbraucher im Streitfall ihrem Geld nicht hinterherlaufen müssen.

VERTRAG KÜNDIGEN

Singlebörsen und Erotikportalen kann zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit gekündigt werden. Partnervermittlungen sind nach Angaben der Verbraucherzentralen jederzeit fristlos kündbar. Es müssen dann die bis dahin erbrachten Leistungen bezahlt werden.

Bei automatischen Vertragsverlängerungen empfehlen Verbraucherexperten eine rechtzeitige Kündigung per Einwurfeinschreiben - am besten zeitnah nach Vertragsschluss.

WIDERRUFSFRIST BEACHTEN

Die Anmeldung bei einer Partnervermittlung kann innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss widerrufen werden. Eine E-Mail reicht.

Fordert der Anbieter im Fall des Widerrufs einen Wertersatz von teils mehreren Hundert Euro, sollte dieser nicht voreilig gezahlt werden. Betroffene sollten rechtlichen Rat suchen. Der Europäische Gerichtshof entschied, dass ein Wertersatz von bis zu 75 Prozent unzulässig ist.

DATEN LÖSCHEN LASSEN

Alle persönlichen Daten sollten nach Vertragsende gelöscht werden. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, fordert den Anbieter ausdrücklich dazu auf und lässt sich die Datenlöschung schriftlich bestätigen.

Titelfoto: Sven Hoppe/dpa

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