Härtere Regeln angekündigt: Was Bürgergeld-Empfänger jetzt wissen müssen!
Berlin - Die Bundesregierung will mit schärferen Regeln mehr Bezieher von Bürgergeld zur Aufnahme einer Arbeit bewegen.
So soll künftig bei einer täglichen Arbeitszeit von bis zu sechs Stunden eine Pendelzeit von zweieinhalb Stunden zumutbar sein.
Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden sollen sogar drei Stunden für Hin- und Rückfahrt in Kauf genommen werden müssen. Die Jobcenter sollen in einem Umkreis von 50 Kilometern nach einem Arbeitsplatz suchen.
Verschärfen wollen SPD, Grüne und FDP auch die Mitwirkungspflichten der Bezieher von Leistungen.
"Wer eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder Eingliederungsmaßnahme ohne triftigen Grund ablehnt, wird mit erhöhten Kürzungen des Bürgergeldes rechnen müssen", heißt es in einem 31-seitigen Papier, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Die Bundesregierung werde diesbezüglich eine einheitliche Minderungshöhe und -dauer von 30 Prozent für drei Monate einführen.
Sanktionen bei Schwarzarbeit geplant
Leistungsbezieher, die dem Arbeitsmarkt kurzfristig zur Verfügung stehen, werden sich künftig zudem einmal im Monat persönlich bei der zuständigen Behörde melden müssen.
Schwarzarbeit von Bürgergeld-Empfängern soll künftig als Pflichtverletzung geahndet werden und zu Leistungskürzungen von 30 Prozent für drei Monate führen.
Bevor Bürgergeld beansprucht werden kann, sollen Betroffene erst einmal vorhandenes eigenes Vermögen aufbrauchen. Die Altersvorsorge bleibt davon aber ausgenommen.
Die Ampel will außerdem Menschen, die sich Maßnahmen zur Integration in den Arbeitsmarkt immer wieder verweigern, verstärkt Ein-Euro-Jobs zuweisen.
Titelfoto: Hauke-Christian Dittrich/dpa