Bürgergeld einstecken und Arbeit ablehnen? So viele Jobverweigerer sind es wirklich

Berlin - Jede Menge Menschen stecken Bürgergeld ein und lehnen einen Job ab? Von Wegen! Kürzlich veröffentlichte Zahlen zeigen, dass sich 2023 gerade einmal 15.774 Empfänger der Grundsicherung der Arbeit gegenüber verweigerten.

Die Bundesagentur für Arbeit kürzte 2023 nur insgesamt 15.774 Jobverweigerern die Leistungen. (Symbolbild)
Die Bundesagentur für Arbeit kürzte 2023 nur insgesamt 15.774 Jobverweigerern die Leistungen. (Symbolbild)  © Uwe Anspach/dpa

Dies teilte die Bundesagentur für Arbeit (BA) auf ihrer Website mit. Auch das RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) wertete die Zahlen aus.

Wie die BA bekannt gab, kürzte die Bundesagentur für Arbeit von Februar bis Dezember 2023 insgesamt 15.774 Mal die Leistungen wegen "Weigerung Aufnahme oder Fortführung einer Arbeit, Ausbildung, Maßnahme oder eines geförderten Arbeitsverhältnisses". Für Januar 2023 liegt laut BA keine Differenzierung nach Gründen vor.

Knapp 5,5 Millionen Menschen in Deutschland beziehen Bürgergeld. Davon gelten etwa 3,9 Millionen Menschen als erwerbsfähig.

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Somit lehnten nur rund 0,4 Prozent der Empfänger von Grundsicherung die Arbeitsangebote ab.

226.008 Mal kürzte die Bundesagentur für Arbeit 2023 Leistungen

Die meisten Leistungsminderungen sprach das Jobcenter aufgrund Terminversäumnissen aus. (Symbolbild)
Die meisten Leistungsminderungen sprach das Jobcenter aufgrund Terminversäumnissen aus. (Symbolbild)  © Jens Kalaene/dpa

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit habe man im letzten Jahr 226.008 Mal Leistungen bei erwerbsfähigen Berechtigten gekürzt. Darunter bei 128.415 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. "Im Jahr 2023 mussten 2,6 Prozent von ihnen mit mindestens einer Leistungsminderung belegt werden", so die BA weiter.

Von den 226.008 Fällen wurden die meisten Minderungen, knapp 84,5 Prozent, wegen Meldeversäumnissen ausgesprochen. Darunter versteht die Agentur diejenigen, die "ohne wichtigen Grund nicht zu Terminen erschienen sind".

Die Zahl der Leistungsminderungen liegt damit über dem Niveau der vorangegangenen drei Jahre, aber deutlich unter dem vor der Pandemie im Jahr 2019, so die BA.

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Die Bundesregierung verschärfte zuletzt die bestehenden Sanktionsregeln: Seit März 2024 können erwerbsfähigen Leistungsbeziehern, die wiederholt die Zusammenarbeit mit dem Jobcenter verweigern, der Regelbedarf für bis zu zwei Monate entzogen werden.

Titelfoto: Uwe Anspach/dpa

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