Bürgergeld-Auszahlung zu Ostern: Wann landet das Geld auf dem Konto?
Deutschland - Macht Ostern allen Bürgergeld-Empfängern einen Strich durch die Rechnung? Wegen der Feiertage fürchten Betroffene um eine pünktliche Auszahlung.
Bekommt man das Bürgergeld (ehemals Hartz IV bzw. Arbeitslosengeld II) wegen der Osterfeiertage zu spät ausgezahlt?
Laut Bundesagentur für Arbeit erhalten Leistungsempfänger das Bürgergeld immer zum ersten Werktag eines jeden Monats. In diesem Jahr ist der 1. April allerdings ein Feiertag (Ostermontag).
Fakt ist: Je nach Jobcenter können die genauen Überweisungstage variieren. Die meisten Bürgergeld-Empfänger können jedoch beruhigt sein.
Da der Karfreitag dieses Jahr auf den 29. März fällt, wird das Bürgergeld am heutigen Donnerstag, dem 28. März, überwiesen.
Nur in vereinzelten Fällen kann das Geld auch erst am 2. April auf dem Konto eingehen.
Pünktliche Bürgergeld-Auszahlung wird auch zu Ostern sichergestellt
Das Bürgergeld wird laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales immer monatlich im Voraus bezahlt.
Damit soll sichergestellt werden, dass die Empfänger direkt am ersten Tag eines Monats über das Geld verfügen können, um alle laufenden Kosten decken zu können.
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