Wenn Euch der Arzt ein Stoppschild zeigt: Mit diesen Krankheiten dürft Ihr kein Auto bedienen!
Deutschland - Das Auto ist des Deutschen liebstes Kind! Allerdings gibt es Situationen und persönliche Gegebenheiten, die das Autofahren nicht erlauben. Bei einigen Erkrankungen kann ein ärztliches Fahrverbot ausgesprochen werden, darunter fallen auch auf den ersten Blick überraschende Punkte.
Das Lenken eines Fahrzeugs setzt geistige und körperliche Gesundheit voraus. Diese ist aber keinesfalls bei allen Autofahrern, die ihren Führerschein rechtmäßig erworben haben, gegeben.
Wie der "MDR" berichtete, lassen gleich mehrere chronische Erkrankungen Zweifel an Eurer Fahrtüchtigkeit aufkommen. Zu diesen zählen Herzrhythmusstörungen, allgemeine Herzschwäche, Epilepsie, Psychosen, Diabetes sowie Demenz.
Hierbei stellen nicht nur die Erkrankungen für sich betrachtet ein Risikofaktor dar, sondern auch die Medikation, welche die jeweiligen gesundheitlichen Einschränkungen erforderlich machen. Ein ärztliches Fahrverbot kann dann aus Sicherheitsgründen im Straßenverkehr unvermeidlich werden.
Je nach Schweregrad der zugrunde liegenden Beeinträchtigung können Euch die behandelnden Ärzte auch vom Autofahren abraten, ohne direkt ein radikales Fahrverbot auszusprechen.
Diese Entscheidung hängt im Wesentlichen damit zusammen, wie der Doktor Eure Fahrtauglichkeit einschätzt. Denn letztlich ist nur diese relevant für das Aussprechen eines eventuellen Verbots.
Eventuelles Fahrverbot: Der Einzelfall entscheidet
Doch Einschränkung ist nicht gleich Einschränkung: Wer unter chronischer Herzschwäche leidet, trägt diese gewissermaßen permanent "in sich", während ein Epileptiker "nur" von sporadischen Anfällen geplagt werden kann.
In diesem Fall würde Euer Arzt die Fahrtüchtigkeit auch nach der Häufigkeit und der Qualität der Anfälle bemessen. Bei Diabetikern würde das mit der Unterzuckerung einhergehende Risiko bei der Fahrtüchtigkeit das entscheidende Kriterium bei der Beurteilung der Frage sein.
Was die Einnahme von Medikamenten betrifft, so kommen Psychopharmaka, Allergiemittel, Schlaf- und Beruhigungsmittel sowie Schmerzmittel für potenzielle Fahrverbots-Anordnungen zum Tragen.
Wissenswert ist zudem die Tatsache, dass Ihr bei einem Fahrverbot, welches nur von Eurem Arzt ausgesprochen wurde, beim Bedienen Eures Fahrzeugs zwar keine Straftat begehen würdet, jedoch im Falle eines Unfalls voll haftbar gemacht werden könntet.
Die behandelnden Ärzte können jedoch den Behörden einen Hinweis geben. Diese wiederum wären dazu befugt, daraufhin ein behördliches Fahrverbot auszustellen.
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