Toxische Weichmacher in Sonnencremes! In diesen Marken ist das Gift enthalten
Hamburg - Erschreckendes Ergebnis! Das NDR-Verbrauchermagazin "Markt" hat zehn Sonnencremes aus Drogerien, Apotheken und Discountern untersucht. In drei Proben fanden sich der verbotene und als besorgniserregend eingestufte Weichmacher DnHexP wieder.
Wie aus einer Mitteilung hervorgeht, handelte es dabei um folgende Produkte: Ladival aus der Apotheke, ISDIN aus der Apotheke und die Eigenmarke von Aldi Lacura. Bei ihnen wurde in geringen Mengen Di-n-hexyl-Phthalat (DnHexP) nachgewiesen.
Eigentlich ist der Weichmacher seit 2013 als Inhaltsstoff verboten, da er sich hormonell auswirkt und bei Tierversuchen negativ auf den Fortpflanzungsprozess ausgewirkt hat.
Der Hersteller Stada, in dessen Produkt Ladival 2,4 mg/kg festgestellt worden waren, reagierte auf "Markt"-Anfrage wie folgt: "Die Konzentration ist sehr gering und unser Produkt LADIVAL Empfindliche Haut Plus Sonnenschutz Spray LSF 50+ wird als sicher für Verwender eingestuft."
Ähnlich lautete auch die Antwort von ISDIN (1,5 mg/kg). Das Unternehmen verwies darauf, dass die Werte um das 200 bis 300-fache unter dem vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) liegen würden. "Unsere Lieferanten arbeiten eng mit ihren Rohstofflieferanten in Hinblick auf die Minimierung und Vermeidung von DnHexP zusammen", hieß es aus Aldi-Kreisen.
Chemiker hält den Weichmacher für höchstgefährlich
Offenbar kann der Weichmacher als Verunreinigung im Herstellungsprozess des Sonnenschutzfilters DHHB entstehen, der in immer mehr Sonnenschutzmitteln eingesetzt wird. Forscher des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz in Nordrhein-Westfalen fanden Anfang des Jahres bei Untersuchungen den Weichmacher in Kinderurin.
"Wir waren schon überrascht, als wir erste Sommerproben genommen haben, dass wir plötzlich eine breite Belastung gefunden haben", erklärte Chemiker Holger Koch, der die Studie durchführte. Er hält DnHexP für "eines der toxischsten Phthalate, das wir kennen".
Das BfR blieb gelassen und sehe "nach vorläufigen Bewertungen keinen Anlass für eine erhöhte Besorgnis" und verwies auf den Aspekt der Verunreinigung bei der Herstellung, der kenntlich gemacht werden könnte. Demnach wäre der Weichmacher in geringen Mengen also erlaubt.
Anna Cavazzini (41, Grüne), Vorsitzende des EU-Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, widerspricht dem allerdings: "Die Kosmetikverordnung verbietet bestimmte Stoffe inklusiver auch der Verunreinigung. Es sind nur einige Ausnahmen zugelassen zum Beispiel, wenn es überhaupt keine Alternativen gibt." Ihrer Meinung nach müssten die Produkte sogar vom Markt genommen werden.
Die Verbraucherzentrale in Hamburg fordert auf jeden Fall eine deutlich bessere Prüfung der Produkte von wirtschaftlich unabhängigen Stellen vor dem Verkauf.
Titelfoto: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa