Frau will kürzere Schamlippen, Arzt entfernt sie komplett

Feldkirch - Diese Schönheits-OP ging mächtig schief! In Österreich wollte sich eine Frau ihre inneren Schamlippen verkürzen lassen. Doch der zuständige Chirurg entfernte sie komplett. Und dabei blieb es nicht! Verhandelt wurde nun vor Gericht.

Für die verpfuschte Intim-OP bekommt die Frau 15.000 Euro. (Symbolbild)
Für die verpfuschte Intim-OP bekommt die Frau 15.000 Euro. (Symbolbild)  © 123rf.com/Anastasia Vish

Eigentlich wollte sich die Patientin ihre inneren Schamlippen "um rund einen Zentimeter verkürzen lassen", berichtet das Newsportals "Vorarlberg Online".

Doch dann entfernte der Beauty-Doc, ein Facharzt für plastische Chirurgie, sie ganz. Außerdem soll er auch noch die Klitoris der Frau angeschnitten haben. Das gilt als ärztlicher Kunstfehler. Und laut gynäkologischem Gutachter komme das einer Genitalverstümmelung gleich.

Die Frau klagte, am Landesgericht Feldkirch in Österreich wurde der Fall verhandelt.

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Während des Prozesses kam heraus, dass die Betroffene nach dem Eingriff Probleme beim Geschlechtsverkehr habe. Außerdem schilderte die Klägerin, dass sie seitdem enorme Schwierigkeiten habe, einen Orgasmus zu bekommen. 

Nicht zuletzt würde zudem die Narbe an ihrer Klitoris beim Sex für ein unangenehmes Gefühl sorgen. Doch damit noch nicht genug! Der Gutachter erklärte, dass der Vaginaleingang der Frau nun ungeschützt sei. Damit bestehe eine größere Gefahr für Infektionen. 

Doch was sagte eigentlich der Beklagte dazu?

Arzt ist sich keiner Schuld bewusst

Der Fall wurde am Landesgericht Feldkirch in Österreich verhandelt. (Archiv)
Der Fall wurde am Landesgericht Feldkirch in Österreich verhandelt. (Archiv)  © 123rf.com/Leonid Andronov

Der ist der Meinung, nichts falsch gemacht zu haben. Ihm gegenüber klagte die Patientin demnach über Juckreiz und Brennen der Schamlippen. Deren Entfernung sei also medizinisch notwendig gewesen.

Das hätte er allerdings vor der Operation mit der Frau besprechen und unmissverständlich klarstellen müssen, so der Sachverständige.

Die Klägerin forderte 40.000 Euro Schadenersatz. Am Ende konnten sich beide Seiten mit einem Vergleich und ohne Urteil einigen. 

Die Geschädigte bekommt 15.000 Euro. Die Gerichtskosten muss jeder selbst bezahlen.

Titelfoto: 123rf.com/Leonid Andronov, 123rf.com/Anastasia Vish (Montage)

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