Hammer-Urteil um Trend-Schoki: Gericht verbietet irreführende "Dubai-Schokolade"!

Köln - Der Trend um sogenannte "Dubai-Schokolade" könnte in Deutschland bald schon vorbei sein. Das Landgericht Köln hat ersten Anbietern den Verkauf ihrer Süßigkeit untersagt. Der Grund: Die Bezeichnungen ihrer Schokoladen wäre irreführend!

"Dubai-Schokolade" ohne Bezug zu Dubai? Das geht für Kölner Richter nicht in Ordnung. (Symbolfoto)
"Dubai-Schokolade" ohne Bezug zu Dubai? Das geht für Kölner Richter nicht in Ordnung. (Symbolfoto)  © Alicia Windzio/dpa

Laut Medienberichten, wie etwa vom Onlinemagazin für rechtliche Themen "Legal Tribune Online", wurde zwei Unternehmen der Verkauf ihrer "Dubai-Schokolade" bzw. "Dubai Chocolate" verboten. Betroffen sind die "Medi First GmbH" und die "KG Trading UG".

Laut Beschlüssen dürfe diese ihre Schokoladenprodukte, die nicht in Dubai hergestellt wurden und keinen sonstigen geografischen Bezug zu Dubai hätten, nicht mehr derart betiteln, bewerben und verkaufen.

Bei durchschnittlich informierten Verbrauchern würden etwa die Bezeichnungen "Dubai Chocolate" oder "Dubai-Schokolade" den Anschein hervorrufen, dass die Schokoladen in Dubai hergestellt worden oder zumindest etwas mit der Region zu tun hätten.

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Weiterhin würden die Produktbeschreibungen in verschiedenen Fremdsprachen auf der Rückseite der Verpackungen den Eindruck aufkommen lassen, dass es sich hierbei wirklich um ein Import-Produkt aus Dubai handele.

Bislang lediglich Einzelfallentscheidungen, Urteil könnte weitere Auswirkungen haben

Das Amtsgericht Köln hat im Einzelfall entschieden. (Symbolfoto)
Das Amtsgericht Köln hat im Einzelfall entschieden. (Symbolfoto)  © Volker Hartmann/dpa

Zudem handele es sich bei "Elit" (Produkt: "Elit – The Taste of Dubai") und "Miskets" (Produkt: "Miskets Dubai Chocolate") um Marken, die der Durchschnittsverbraucher nicht kenne. Eine tatsächliche Herkunft der Produkte aus Dubai wäre so naheliegend.

Die Firma "Mbg International Premium Brands GmbH" aus Paderborn hatte geklagt. Das Unternehmen importiere nach eigenen Angaben exklusiv den "Habibi-Riegel" aus Dubai nach Deutschland.

Bislang sind nur die "Medi First GmbH" und die "KG Trading UG" von den Einzelfallentscheidungen betroffen. Die Urteile im Eilverfahren der Kölner Richter könnte jedoch Auswirkungen auf andere Hersteller und Händler haben, die ebenfalls Dubai-Schokolade verkaufen, die nichts mit Dubai zu tun hat.

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Der Trend um "Dubai-Schokolade" (aus Dubai) wurde bereits vor einigen Monaten auf Social-Media-Plattformen wie TikTok ausgelöst. Seither ziehen auch Anbieter verschiedener Discounter wie Aldi oder Lidl sowie etwa der Schweizer Schoko-Hersteller Lindt mit eigenen Produkten auf den Markt.

Titelfoto: Fotomontage: Alicia Windzio/dpa//Volker Hartmann/dpa

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