Die Patientenverfügung - nötig oder überflüssig?
Deutschland - Das Leben ist unvorhersehbar. Schwere Krankheiten oder Unfälle passieren oft unerwartet. Den richtigen Zeitpunkt für eine Vorsorgevollmacht gibt es also nicht - am besten aber so früh wie möglich. Wenn der Ernstfall eintritt, glauben die meisten, dass ihre Ehepartner, Kinder oder Eltern über ihre Gesundheit oder das Vermögen entscheiden dürfen. Doch so einfach ist das nicht.
Wofür ist die Vorsorgevollmacht?
Die Vollmacht erlaubt es den Personen Eurer Wahl, Verträge für z. B. Mobilfunkanbieter oder mit dem Pflegedienst zu unterzeichnen.
Bevollmächtigte dürfen außerdem sämtliche Bankangelegenheiten regeln, Überweisungen tätigen oder Depots und Schließfächer verwalten. Sollte ein Umzug ins Pflegeheim anstehen, darf der Bevollmächtigte über alle Bedingungen entscheiden.
Was passiert ohne Vorsorgevollmacht?
Ohne Vorsorgevollmacht dürfen Angehörige weder Verträge für Euch unterschreiben noch jegliche lebenswichtige Entscheidungen treffen, wenn Ihr selbst dazu nicht mehr in der Lage seid. Ohne diese kann das Gericht einen rechtlichen Betreuer für Euch berufen - eine komplett fremde Person.
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung - wo ist der Unterschied?
Beide zusammen sind die wichtigsten Instrumente, um sich rechtssicher vor Fremdbestimmung zu schützen. Eine Patientenverfügung regelt, welchen medizinischen Eingriffen Ihr im Ernstfall einwilligt. Das bezieht sich oft auf lebensverlängernde Maßnahmen. Die Vorsorgevollmacht regelt, welche Person für Euch Entscheidungen treffen darf und dafür sorgt, dass Euren Wünschen entsprochen wird.
Bekomme ich die Patientenverfügung beim Hausarzt?
Eine Patientenverfügung könnt Ihr beim Hausarzt erstellen. Ein Muss ist das aber nicht. Allerdings ist es sinnvoll, da es für Laien in der Regel unmöglich ist, die eigenen Wünsche in medizinisch korrekte Handlungsanweisungen zu übersetzen. Die Beratung übernimmt die Kasse in der Regel nicht. Eine weitere Möglichkeit ist, die Patientenverfügung mithilfe einer Vorlage oder eines digitalen Anbieters zu erstellen. Mit der Unterschrift wird sie automatisch gültig.
Neues Gesetz für Ehepartner
Ab 1. Januar 2023 tritt ein neues Gesetz in Kraft, das den Ehepartnern das sogenannte Notvertretungsrecht ermöglicht. Auch wenn Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung vorliegen, dürfen Verheiratete Entscheidungen treffen. Das Recht ist auf einen Zeitraum von drei Monate begrenzt.
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