Deutlich mehr Schwangerschaften in Sachsen abgebrochen

Dresden - Immer mehr Sächsinnen lassen abtreiben. Im vergangenen Jahr gab es im Freistaat insgesamt 5515 gemeldete Schwangerschaftsabbrüche. Das waren 465 Eingriffe oder 9,2 Prozent mehr als noch 2021.

2022 ließen 5515 Frauen in Sachsen einen Schwangerschaftsabbruch durchführen. (Symbolbild)
2022 ließen 5515 Frauen in Sachsen einen Schwangerschaftsabbruch durchführen. (Symbolbild)  © 123rf / natavovk

Entgegen dem weitverbreiteten Klischee ist mit 3 Prozent jedoch nur ein Bruchteil der betroffenen Frauen minderjährig!

Das Durchschnittsalter der Frauen lag zum Zeitpunkt des Schwangerschaftsabbruchs mit 31 Jahren deutlich höher.

17 Prozent der Frauen waren bei Abbruch zwischen 20 und 25 Jahre alt. 18 Prozent waren zwischen 25 und 30 Jahre alt und weitere 25 Prozent zählten zwischen 30 und 35 Lebensjahre.

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Das geht aus Zahlen hervor, die dem Statistischen Landesamt Sachsen vorliegen.

Auch über den Familienstand der Frauen kann die Statistik Auskunft geben. So waren 68 Prozent der betroffenen Frauen ledig, also unverheiratet in einer Partnerschaft oder Single. 29 Prozent waren verheiratet.

Ein Drittel der Frauen hatte zum Zeitpunkt des Abbruchs noch kein Kind. 26 Prozent hatten bereits ein Kind und 40 Prozent sogar zwei oder mehr Kinder.

Mit 97 Prozent wurden fast alle Schwangerschaftsabbrüche auf Verlangen der Schwangeren vorgenommen. Insgesamt 3 Prozent der Abbrüche erfolgten aus medizinischen Gründen, etwa wegen gesundheitlicher Probleme der Mutter oder einer Fehlbildung des Fötus.

Gründe für einen Schwangerschaftsabbruch

Die persönlichen, nicht medizinischen Gründe für den Abbruch einer Schwangerschaft können vielfältig sein. Dazu zählen beispielsweise der ungünstige Zeitpunkt für das Großziehen eines Kindes, finanzielle Schwierigkeiten oder fehlende Unterstützung aus dem sozialen und familiären Umfeld.

Ein Schwangerschaftsabbruch ist nach Paragraf 218 im Strafgesetzbuch (StGB) in Deutschland grundsätzlich rechtswidrig. Er bleibt aber auf Grundlage der sogenannten Beratungsregelung unter bestimmten Bedingungen straffrei.

Der Abbruch selbst wird dann in einem operativen oder medikamentösen Eingriff von einem Arzt oder einer Ärztin durchgeführt.

Einem Schwangerschaftsabbruch muss in jedem Fall eine medizinische Beratung vorausgehen. (Symbolbild)
Einem Schwangerschaftsabbruch muss in jedem Fall eine medizinische Beratung vorausgehen. (Symbolbild)  © 123RF / lacheev

Wer mit dem Gedanken eines Schwangerschaftsabbruches spielt, sollte also unbedingt eine professionelle und medizinische Beratung in Anspruch nehmen. Erste Anlaufstellen sind verschiedene Vereine in Deutschland, etwa pro-Familia. Auch Suchportale können weiterhelfen.

Städte wie Dresden, Leipzig und Chemnitz sowie zahlreiche weitere Gemeinden bieten zudem Schwangerschaftsberatungen an.

Sachsen ist übrigens nicht das einzige Bundesland mit einer solchen Entwicklung. Auch Nordrhein-Westfalen hatte zuletzt gestiegene Abtreibungs-Zahlen gemeldet.

Titelfoto: 123rf / natavovk

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