BVG hat entschieden: Kein doppelter Rundfunkbeitrag für Ehepaare mit Zweitwohnung
Leipzig - Für die Zweitwohnung muss kein Rundfunkbeitrag gezahlt werden – auch dann nicht, wenn für die gemeinsame Hauptwohnung der Ehepartner die Gebühr entrichtet. Es sei unwichtig, auf welchen Namen das Beitragskonto laufe, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch. Es ging um drei Fälle aus Sachsen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte 2018 verfügt, dass Inhaber mehrerer Wohnungen nur einmal Rundfunkbeitrag zahlen müssen. Übergangsweise bis zu einer gesetzlichen Neuregelung sollten sie auf Antrag von der mehrfachen Zahlungspflicht befreit werden.
In den vorliegenden Fällen lehnte der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) die Anträge aber mit der Begründung ab, die Beitragskonten liefen auf die Namen der jeweiligen Ehepartner.
Das Oberverwaltungsgericht in Bautzen gab dem MDR recht. Dagegen zogen die Beitragszahler vor das Bundesverwaltungsgericht und hatten nun Erfolg.
Die Leipziger Richter erklärten, dass die Übergangsregelung weit auszulegen sei.
Inzwischen ist die Frage gesetzlich bereits so geregelt, dass für Zweitwohnungen auf Antrag kein Rundfunkbeitrag gezahlt wird, wenn einer der Ehepartner für die Hauptwohnung zahlt.
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