Warnstreiks an elf Flughäfen: Diese Rechte haben Passagiere

Von Tom Nebe

Frankfurt am Main - Am Montag werden elf Flughäfen in Deutschland ganztägig bestreikt, es wird zu Verspätungen und Flugausfällen kommen. Betroffene Passagiere haben in einem solchen Fall Rechte, die wichtigsten werden in diesem Artikel kurz zusammengefasst.

Die Gewerkschaft ver.di ruft für den kommenden Montag an elf Flughäfen in Deutschland zum Warnstreik auf.  © Bodo Marks/dpa

Bei streikbedingtem Flugausfall oder einer Verspätung von mehr als drei Stunden muss die Fluggesellschaft Reisenden eine alternative Beförderung zum Ziel anbieten.

Oft werden sie automatisch auf einen anderen Flug umgebucht. Oder die Airline bietet an, das Flugticket in eine Bahnfahrkarte umzuwandeln. Das passiert vor allem bei gestrichenen Flügen innerhalb Deutschlands.

Bietet die Airline nicht von selbst eine Alternative an, sollten Betroffene ihr eine Frist dafür setzen. Kommt sie der Aufforderung nicht nach, können Reisende selbst Ersatz beschaffen und die Kosten der Fluggesellschaft hinterher in Rechnung stellen.

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Tipp: Als angemessene Frist für die Airline sehen Reiserechtler hier zwei bis drei Stunden an.

Hat ein Flug mehr als fünf Stunden Verspätung, können Reisende das Ticket zurückgeben und ihr Geld zurückverlangen - Gutscheine müssen sie nicht akzeptieren. Auch Bearbeitungsgebühren dürfen von der Airline nicht einbehalten werden.

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Airline muss betroffene Passagiere betreuen

Hängen Passagiere streikbedingt länger am Flughafen fest, müssen Fluggesellschaften Betreuungsleistungen erbringen - etwa in Form von Gastronomiegutscheinen für Getränke und Snacks vor Ort.

Ab wann, das hängt von der Flugdistanz ab: Bei Flügen mit Distanzen bis 1500 Kilometer greift die Pflicht schon ab zwei Stunden Abflugverspätung, bei Distanzen zwischen 1500 und 3000 Kilometer ab drei Stunden, bei längeren Flügen ab vier Stunden.

Strandet man am Airport, muss die Airline die Hotelnacht zahlen.

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Flugreisende müssen am Montag mit Verspätungen und Flugausfällen in Deutschland rechnen. (Symbolbild)  © Christoph Reichwein/dpa

Was bei Pauschalreisen gilt

Bei Pauschalreisen ist der Reiseveranstalter in der Pflicht, sich um eine alternative Beförderung zu kümmern - und auch um die Betreuungsleistungen.

Wer aufgrund eines Warnstreiks erst einen Tag später in den Urlaub fliegt, kann den Reisepreis anteilig mindern. Man zahlt dann für einen Tag weniger.

Sind Entschädigungen möglich?

Der Hintergrund des kommenden Warnstreiks an den Flughäfen ist ein Tarifstreit der Gewerkschaft ver.di mit dem Bund und den Kommunen.  © Robert Michael/dpa

Die EU-Fluggastrechte-Verordnung sieht bei Verspätungen ab drei Stunden am Zielort sowie kurzfristigen Flugabsagen unter gewissen Voraussetzungen Ausgleichszahlungen in Höhe von 250 bis 600 Euro pro Passagier vor.

Ob Passagiere diese Gelder bei Flugproblemen infolge eines Warnstreiks einfordern können, hängt vereinfacht gesagt davon ab, wer da konkret streikt.

Sind, wie am kommenden Montag, Teile des Flughafenpersonals in einem Warnstreik, sind die Aussichten auf Entschädigungen eher schlecht. Anders kann der Fall liegen, wenn Mitarbeitende einer Airline streiken.

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Wichtig zu wissen: Der Anspruch auf Ersatzbeförderung oder eben Rückerstattung der Ticketkosten besteht in jedem Fall und unabhängig davon, ob Passagieren auch eine Entschädigungszahlung zusteht.

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