So kompliziert ist das Ausländerrecht in Sachsen
Chemnitz - Zuständigkeiten für Ausländer sind in Sachsen kompliziert. Das hat auch der Fall von Chemnitzer Robert Azirovic (31) gezeigt. Um neue Asylbewerber kümmert sich das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
In positiven Fällen übernimmt die kommunale Ausländerbehörde - hier in Chemnitz ist der Sitz im Rathaus Düsseldorfer Platz. Sie entscheidet nach einer Ablehnung über eine Duldung.
Zudem gehen Ausländer in die Betreuung durch die Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) bei der Landesdirektion Sachsen in Chemnitz über.
Die ZAB kann über eine Abschiebung entscheiden. Alltagsfragen regelt das Ausländeramt der Stadt. Deren Aufsichtsbehörde ist die Landesdirektion.
Bei einer drohenden Abschiebung kann ein abgelehnter Asylbewerber den Rechtsweg beschreiten, er kann auch die Härtefallkommission des Landes anrufen.
Maximal neun Mitglieder - Entscheidungen für ein außerordentliches Bleiberecht brauchen eine Zwei-Drittel-Mehrheit. Der Innenminister Sachsens muss der Entscheidung zustimmen.
Titelfoto: Klaus Jedlicka