Polizei stoppt Schleusungsfahrt: Syrer verstecken Dokumente in Getränkedosen
Weyarn - Die Bundespolizei hat in Oberbayern eine mutmaßliche Schleusungsfahrt gestoppt. Während die syrischen Migranten versuchten, ihre Herkunft zu verschleiern, erzählte der Fahrer eine "offenkundig frei erfundene Geschichte", wie die Bundespolizei am heutigen Freitag mitteilte.
Demnach fiel den Beamten am Donnerstag nahe Irschenberg auf der A8 der mit deutschem Kennzeichen auf. Als sie den Fahrer aufforderten anzuhalten, fuhr dieser unbeirrt weiter. "Das Polizeifahrzeug musste den voll besetzten Wagen mehrfach überholen und ausbremsen", so die Polizei.
Am Autobahnrastplatz Seehamer See - Ost nahe Weyarn konnte das Auto schließlich gestoppt werden. Bei der anschließenden Kontrolle konnte sich lediglich der 34-jährige gebürtige Tunesier am Steuer mit deutschen Papieren ausweisen.
Die vier Mitfahrer gaben an, keine Dokumente bei sich zu haben. Bei einer Durchsuchung des Wagens fanden die Beamten in Getränkedosen versteckte Papiere und Plastikkarten, die auf die Personalien und vorausgegangene Registrierungen in anderen europäischen Ländern hinwiesen.
Die vier syrischen Migranten im Alter von 16, 19, 21 und 25 Jahren erhielten Strafanzeigen wegen unerlaubter Einreise. Der 19- und der 21-Jährige sitzen seit Freitag in einer Abschiebehaftanstalt in Eichstätt. Sie sollen nach Österreich beziehungsweise Bulgarien rückgeführt werden. Der minderjährige Migrant und sein 25-jähriger Bruder wurden in eine Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber gebracht.
Mutmaßlicher Schleuser erzählt Beamten unglaubwürdige Geschichte
Der Fahrer gab den Beamten gegenüber an, dass er die vier Mitfahrer unterwegs zufällig an einer Tankstelle getroffen und aus reiner Gefälligkeit mitgenommen hätte. "Wo genau das gewesen sei, wusste er angeblich nicht mehr", hieß es den Angaben zufolge.
Im Handschuhfach fanden die Beamten Bargeld in Höhe von 1.500 Euro. Die Ermittler schließen nicht aus, dass es sich hierbei um den "Schleuserlohn" handelt.
Den 34-Jährigen erwartet nun ein Strafverfahren wegen Schleuserei.
Titelfoto: Bundespolizei