Hunderte Fälle: Warum Ausländer trotz Ausreisepflicht bleiben dürfen

Von Katrin Zeiß

Erfurt - Mehrere hundert Ausländer haben vom Thüringer Migrationsministerium in den vergangenen Jahren aus humanitären Gründen oder wegen guter Integrationsleistungen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, obwohl sie eigentlich zur Ausreise verpflichtet waren.

Trotz Ausreisepflicht durften in den vergangenen Jahren hunderte Ausländer in Thüringen bleiben. (Symbolfoto)  © Julian Stratenschulte/dpa

In den Jahren 2021 bis einschließlich 2023 betraf das insgesamt rund 500 Menschen, wie das Ministerium auf Anfrage mitteilte. Vorschläge dazu waren von der Härtefallkommission des Landes gekommen, der Vertreter unter anderem der Kommunen, der Kirchen, der Landesärztekammer und der Sozialverbände angehören. Aussagekräftige Zahlen für 2024 liegen bislang nicht vor.

So sei etwa einem Mann mit schweren Herz-Kreislauf-Problemen, Diabetes und einer Nierenerkrankung der Aufenthalt erlaubt worden. In einem anderen Fall spielte die Vormundschaft für einen behinderten Angehörigen und dessen Pflege eine Rolle bei der Erteilung der Erlaubnis.

Die Empfehlung der Kommission ist allerdings für das Ministerium nicht bindend. Es sei in den vergangenen Jahren nicht jedem Antrag gefolgt, teilte ein Ministeriumssprecher mit.

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Hauptsächlich kamen Menschen aus dem Irak, Iran, Georgien, der Elfenbeinküste, der Türkei, Albanien, Serbien, Nigeria und Libyen auf diesem Weg zu einer Aufenthaltserlaubnis. Im Jahr 2024 lagen der Härtefallkommission insgesamt 137 Anträge vor. In den Jahren zuvor schwankte die Zahl zwischen 115 und 136. Ein Antrag kann laut Ministerium mehrere Personen umfassen.

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Ausreisepflichtige Ausländer können unter bestimmten Voraussetzungen bleiben

Nach dem Bundesaufenthaltsgesetz kann das Ministerium unter bestimmten Voraussetzungen die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis an ausreisepflichtige Ausländer anordnen, wenn sie von der Härtefallkommission vorgeschlagen werden.

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Das kann der Fall sein, wenn die Menschen gut integriert sind, über gute Sprachkenntnisse verfügen, einer Arbeit nachgehen und die Kinder gute Leistungen in der Schule vorweisen. Auch Krankheiten, die im Heimatland nicht oder nur schwer zu behandeln sind, können ein Grund sein.

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