Flüchtlinge müssen mit anpacken: Nächster Landkreis führt Arbeitspflicht ein
Greiz - Nach dem Saale-Orla-Kreis führt nun auch der Landkreis Greiz als zweite Region in Thüringen eine Arbeitspflicht für Flüchtlinge ein.
Wie Uwe Müller, Sprecher des Landratsamtes Greiz, auf Anfrage von TAG24 mitteilte, startet das Pilotprojekt am 1. September in der Stadt Greiz.
Zu Beginn werde das Konzept mit 15 Asylbewerbern begonnen. Im Herbst dieses Jahres soll die Arbeitspflicht für Flüchtlinge "flächendeckend im Landkreis Greiz durchgesetzt werden", erklärte Müller schriftlich gegenüber unserer Redaktion. Laut dem Sprecher handelt es sich dann um insgesamt 250 Asylbewerber, die für die Arbeitspflicht infrage kommen.
Bei den Tätigkeiten handelt es sich den Angaben nach um einfache Arbeiten in der Landschaftspflege, Pflegearbeiten an Fuß-, Rad- oder Wanderwegen, Hausmeistertätigkeiten oder auch dem Sauberhalten von öffentlichen Plätzen und kommunalen Liegenschaften.
Entlohnt werden die Asylbewerber wie im Saale-Orla-Kreis - dort gilt bereits eine Arbeitspflicht für Flüchtlinge - mit einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 80 Cent pro Stunde.
Arbeitsmuffeln drohen Sanktionen
"Weigert sich ein Asylbewerber, die verpflichtende Arbeitsgelegenheit durchzuführen, kann der Leistungssatz der Person gekürzt werden", teilte Müller schriftlich mit. Wie viel Geld konkret den potenziellen Arbeitsmuffeln gestrichen wird, wurde nicht genannt.
"Ziel der Arbeitspflicht ist es, dass die Asylbewerber sich nützlich machen. Arbeit ist die beste Integration", hieß es wortwörtlich auf Anfrage von TAG24.
Das Landratsamt hat in der Vorbereitung auf die Arbeitspflicht die Qualifikation und die beruflichen Lebenserfahrungen der Personen erfasst, wie unserer Redaktion mitgeteilt wurde.
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