Flüchtlinge im Ländle sollen Bargeld und Wertsachen abgeben: Kritiker sprechen von Schikane!

Von Martin Oversohl

Stuttgart - In Baden-Württemberg sollen Flüchtlinge bald Bargeld und Wertsachen abgeben müssen, um einen Teil der Verfahrenskosten zu begleichen.

Im Ankunftszentrum Heidelberg wird diese Praxis bereits durchgeführt.
Im Ankunftszentrum Heidelberg wird diese Praxis bereits durchgeführt.  © Uwe Anspach/dpa

Ein Vorhaben, das aus Sicht des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg zwar gesetzlich seit langer Zeit geregelt ist, in Teilen von den Asylsuchenden aber auch als reine Schikane gesehen werden kann.

"Viele fliehende Menschen haben bei ihrer Ankunft in Deutschland kaum mehr als ihre Kleidung am Leib", sagte die Co-Geschäftsführerin des Flüchtlingsrates, Anja Bartel, der Deutschen Presse-Agentur.

Würden sie systematisch durchsucht und nähme man ihnen persönliche Gegenstände ab, so könne das leicht als Akt der Willkür wahrgenommen werden. Das trage sicher nicht dazu bei, dass sich Menschen willkommen geheißen fühlten, sagte Bartel.

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Marion Gentges (53, CDU) und ihr Migrationsstaatssekretär Siegfried Lorek (47, CDU) hatten zuvor angekündigt, ankommende Asylbewerber in den Erstaufnahmezentren des Landes bei der Registrierung konsequent auf mitgebrachte Wertgegenstände wie Bargeld oder Schmuck zu überprüfen und entsprechende Wertgegenstände einzubehalten.

Marion Gentges (53, CDU), die Baden-Württembergische Ministerin der Justiz und Migration, ist für eine baldige Umsetzung des Vorhabens.
Marion Gentges (53, CDU), die Baden-Württembergische Ministerin der Justiz und Migration, ist für eine baldige Umsetzung des Vorhabens.  © Christoph Schmidt/dpa

Gesetz erlaubt die Sicherstellung

Die Regelung ist im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) aus den frühen 1990er Jahren und im Paragrafen 7 festgeschrieben: Demnach muss erst eigenes Vermögen und Einkommen aufgebraucht werden, bevor staatliche Leistungen greifen. Das ist vergleichbar mit der Bürgergeld-Regelung, wo der Leistungsbezug auch mit dem Vermögen verrechnet wird.

"Die jüngsten Vorschläge aus dem Justizministerium sind ein weiteres Beispiel dafür, wie im aktuellen Kontext migrationspolitische Härte demonstriert werden soll – und zwar relativ losgelöst von den faktischen Rahmenbedingungen", kritisierte Bartel.

Sie stelle aber nicht infrage, dass ein eventuelles Vermögen berücksichtigt werden müsse, wenn Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz berechnet würden.

Titelfoto: Bildmontage: Uwe Anspach/dpa, Christoph Schmidt/dpa

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