Eichsfelder CDU-Landrat will Wohnungen nur noch an arbeitswillige Flüchtlinge vergeben

Eichsfeld - Der Eichsfelder Landrat Werner Henning (66, CDU) will Wohnungen nur noch für Flüchtlinge mit Interesse an einem Job organisieren.

Flüchtlinge, die nicht arbeiten wollen, sollen laut dem Eichsfelder Landrat Werner Henning (66, CDU) in Gemeinschaftsunterkünften bleiben. (Symbolfoto)
Flüchtlinge, die nicht arbeiten wollen, sollen laut dem Eichsfelder Landrat Werner Henning (66, CDU) in Gemeinschaftsunterkünften bleiben. (Symbolfoto)  © Frank Molter/dpa

"Die Vergabe der begrenzten Zahl an Wohnungen darf zukünftig nur noch an jene erfolgen, welche sich und ihre Familienmitglieder durch eigene Arbeit selbst ernähren wollen", schreibt Henning in einem am Montag verbreiteten Brief an Thüringens Migrationsministerin Doreen Denstädt (45, Grüne).

Eine Wohnung zu bekommen, sei in diesen Zeiten ein Privileg, ergänzte Henning im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur. "Die Wohnungen, über die ich im Landkreis verfüge, da meine ich schon, dass ich die primär denen überlassen möchte, die arbeiten. Jene, die nicht arbeiten, bleiben in Gemeinschaftsquartieren", betonte der 66-Jährige.

Wenn es gelänge, Flüchtlinge, die arbeiten dürfen, in sozialversicherungspflichtige Arbeit zu bringen, "dann ebne ich ihnen auch den Weg, dass sie ihr Leben selbst in die Hand nehmen können", fuhr der CDU-Politiker fort.

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Für Dienstag ist ein kommunaler Flüchtlingsgipfel in Waltershausen (Landkreis Gotha) geplant. Henning verfasste den Brief an Denstädt als "Impuls". Darin fordert er auch eine zeitliche Begrenzung für die Pflicht der Landkreise, die "erwerbsfähigen Flüchtlinge" unterzubringen.

Landrat Henning: "Können nicht fortwährend noch größere Gemeinschaftsquartiere schaffen"

Wohnungen könnten im Eichsfeld in Zukunft für Flüchtlinge bereitgehalten werden, die einen Job finden möchten. Der Rest soll in Gemeinschaftsunterkünften weiter unterkommen. (Symbolfoto)
Wohnungen könnten im Eichsfeld in Zukunft für Flüchtlinge bereitgehalten werden, die einen Job finden möchten. Der Rest soll in Gemeinschaftsunterkünften weiter unterkommen. (Symbolfoto)  © Bernd Wüstneck/dpa

Henning argumentierte, dass sich Menschen ohne Fluchterfahrungen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II bekommen, auch selbst um eine Wohnung kümmern müssen. Er sei Realist und wisse, dass das bei Flüchtlingen nicht von jetzt auf gleich gehe, sagte er der dpa. Aber es brauche eine gesetzliche Grundlage dafür.

"Wir können nicht fortwährend noch größere Gemeinschaftsquartiere schaffen, die wir dauerhaft als Wohnheime für Gäste betreiben, welche sozialversicherungspflichtig arbeiten könnten, dieses aber nicht tun. Solche Angebote halten wir als Landkreise für Arbeit ablehnende eigene Gemeindemitglieder auch nicht vor", schreibt Henning in seinem Brief an Denstädt.

Er wolle auf keinen Fall, dass die Betroffenen obdachlos würden, stellte der Landrat gegenüber der dpa klar. "Aber es ist bei uns für die hiesigen Menschen die ganz normale Folge." Obdachlosigkeit liege wiederum in der Verantwortlichkeit der Gemeinden.

Er wolle auch nicht die Gemeinden verantwortlich machen. "Aber wir brauchen einen gesetzlichen Rahmen und eine Regelung."

Titelfoto: Frank Molter/dpa

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