Dutzende Flüchtlinge bei Schleusung mit Boot gestorben: Frau in Bayern vor Gericht

Landshut - Einer 51 Jahre alten Frau aus dem Iran wird vor dem Landgericht Landshut der Prozess gemacht, weil sie an der Durchführung einer Schleusungsfahrt über die Ägäis beteiligt gewesen sein soll, bei der mehrere Flüchtlinge ums Leben kamen.

Der mutmaßlichen Schleuserin wird vorgeworfen, in Zusammenhang mit mindestens einer tödlichen Bootsfahrt von Flüchtlingen über die Ägäis zu stehen.
Der mutmaßlichen Schleuserin wird vorgeworfen, in Zusammenhang mit mindestens einer tödlichen Bootsfahrt von Flüchtlingen über die Ägäis zu stehen.  © Christine Vincon/dpa

Die Staatsanwaltschaft wirft der Frau das Einschleusen von Ausländern mit Todesfolge vor.Sie soll die Lebensgefährtin des mutmaßlichen Drahtziehers einer Schleuserbande sein.

Zum Prozessauftakt am Donnerstag vor dem Landgericht weinte die aus dem Iran stammende Frau. Über ihren Verteidiger ließ sie die Tatvorwürfe bestreiten und erklärte, sich lediglich deshalb am Strand aufgehalten zu haben, weil sie selbst habe geschleust werden wollen. Dies habe ihr Verlobter verhindert.

Das Verfahren ist Teil eines Gesamtkomplexes mit mehreren Tatverdächtigen, in dem es um vier Schleusungsfahrten 2015 und 2016 mit Booten aus der Türkei nach Griechenland geht. Insgesamt wurden laut Anklage 259 Menschen geschleust, von denen 70 starben.

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Die angeklagte Frau soll an mindestens zwei Fahrten beteiligt gewesen sein. Bei einer kamen nach bisherigen Ermittlungen 13 von 29 Bootsinsassen ums Leben, ein Kind gilt seither zudem als vermisst. Die Behörden gehen davon aus, dass der Dreijährige auch gestorben ist. Die Flüchtlinge sollen 2500 Euro je Person bezahlt haben.

Prozess um Schleusung mit Todesfolge:

Bei ihrer Flucht 2015 mit einem Boot über die Ägäis von der Türkei nach Griechenland stirbt mehr als ein Dutzend Flüchtlinge. (Symbolbild)
Bei ihrer Flucht 2015 mit einem Boot über die Ägäis von der Türkei nach Griechenland stirbt mehr als ein Dutzend Flüchtlinge. (Symbolbild)  © Emilio Morenatti/AP/dpa

Vorsitzender Richter Ralph Reiter sprach von einer Tragödie. Das Gehörte sei "auch für ein Schwurgericht schwer zu ertragen". Den Ermittlungen nach habe die Frau zahlreiche Beihilfehandlungen getätigt, etwa Autofahrten durchgeführt. Hierzu gab die Frau an, keinen Führerschein zu haben.

60 bis 70 Zeugen könnten in dem Verfahren gehört werden. Die Angeklagte könnte den Zeugen eine Aussage ersparen, so der Richter. Am nächsten Verhandlungstag sei ein Mann geladen, der drei Kinder verloren habe.

Ein Polizeibeamter aus Dresden berichtete am Donnerstag, wie der Familienvater im Februar 2016 zur Polizei gekommen sei und von der Bootsfahrt und dem Tod seiner Kinder erzählt habe. Der Mann habe gesagt, die griechischen Behörden hätten lediglich den Kapitän befragt, aber nichts gegen die Schleuser unternommen.

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Nachdem das Boot gekentert sei, sei der Mann nach eigener Aussage etwa drei Stunden im Wasser gewesen - bis zu seiner Rettung. Der Schleuser soll vor Fahrtbeginn gesagt haben, die Insassen bräuchten keine Schwimmwesten tragen, weil es sich nicht um ein Schlauchboot, sondern um ein Fischerboot handele.

Frau wegen tödlicher Bootsfahrt von Flüchtlingen vor Gericht

Die Staatsanwaltschaft wirft der 51 Jahre alten Frau das Einschleusen von Ausländern mit Todesfolge vor.
Die Staatsanwaltschaft wirft der 51 Jahre alten Frau das Einschleusen von Ausländern mit Todesfolge vor.  © Christine Vincon/dpa

Bei einer weiteren Vernehmung des Flüchtlings durch die Kripo in Potsdam habe der Mann die jetzt Angeklagte erwähnt. Diese soll öfter bei dem mutmaßlichen Anführer der Schleusergruppe dabei gewesen sein.

Vorsitzender Richter Reiter verwies zu Verhandlungsbeginn auf ein Gespräch unter den Verfahrensbeteiligten Ende November 2023, demzufolge die Schwurgerichtskammer eine hinreichende Verurteilungswahrscheinlichkeit sah. Der Strafrahmen liege bei drei Jahren Haft oder mehr, sofern man davon ausgehe, dass die Frau um die Gefährlichkeit der Bootsfahrten gewusst habe.

Der Staatsanwalt habe angesichts der Tatfolgen eine fünfjährige Haftstrafe für angemessen gehalten. Einen geringen Tatbeitrag habe der Verteidiger gesehen und auf die Aufklärungshilfe der Frau verwiesen.

Das Verfahren findet in Landshut statt, weil die Frau bei ihrer Auslieferung nach Deutschland über den Flughafen München einreiste und dieser in das Zuständigkeitsgebiet der Justiz in Landshut gehört, wie ein Sprecher erläuterte. Die Ermittlungen seien aufgrund der zahlreichen Beteiligten in verschiedenen Ländern langwierig gewesen.

Es sind zunächst vier weitere Verhandlungstage vorgesehen. Der Prozess soll am Dienstag, 20. Februar fortgesetzt werden.

Erstmeldung vom 15. Februar, 9.56 Uhr; zuletzt aktualisiert um 13.51 Uhr

Titelfoto: Christine Vincon/dpa

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