Von Martina Herzog
Leipzig/Berlin - Die Bundespolizei ermittelt gegen mehrere am Mittwoch mit Aufnahmezusage eingereiste Afghanen.
Es soll überwiegend um gefälschte oder verfälschte Dokumente gehen, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur aus Sicherheitskreisen.
"Wir können bestätigen, dass die gestern aus Pakistan eingereisten besonders gefährdeten Personen aus Afghanistan einer Einreisekontrolle unterzogen worden sind und Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden", sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums der Bild, die darüber berichtet hatte.
Dazu könne es kommen, obwohl Beamte der Bundespolizei die Menschen noch im Ausreiseland - in diesem Fall Pakistan - grundsätzlich überprüften, hieß es. Die sogenannten Dokumenten- und Visaberater vermerkten etwaige Auffälligkeiten in der Akte für das Visumverfahren.
Das Flugzeug mit 138 Afghaninnen und Afghanen mit Aufnahmezusagen war am Flughafen Leipzig/Halle gelandet. Laut Bundesinnenministerium sind unter den Eingereisten 45 Kinder und Jugendliche. 76 Personen seien weiblich, 62 männlich.
Laut Auswärtigem Amt keine Zweifel an Identität der Eingereisten
"Alle Personen auf dem Charterflug wurden auf Herz und Nieren geprüft", erklärte eine Sprecherin des Auswärtigen Amts. "Es bestanden bei keinem Fall Zweifel an der Identität, denn Sicherheit hat in den Verfahren oberste Priorität."
Alle Eingereiste seien von den Taliban verfolgt worden. Darunter seien "Personen, wie die ehemalige Sprecherin des Präsidialamts (vor der Machtübernahme der Taliban), wie Lehrerinnen oder Rechtsanwältinnen, die sich für ein rechtsstaatliches Afghanistan eingesetzt haben".
Deutschland nimmt über mehrere Programme Afghaninnen und Afghanen auf. Neben früheren Ortskräften der Bundeswehr und anderer deutscher Institutionen und ihren Angehörigen sollen auch Afghanen aufgenommen werden, die Verfolgung durch die Taliban befürchten müssen.
Bei allen Flugverbindungen aus Drittstaaten würden Passagiere bei der Einreise nach Deutschland noch einmal von der Bundespolizei kontrolliert, hieß es aus den Sicherheitskreisen. Wenn Beamte den Verdacht auf eine Straftat hätten, leiteten sie ein Ermittlungsverfahren ein.
Das bedeute nicht zwingend, dass die Aufnahme verweigert werde. Sechs Personen seien aber noch vor dem Abflug wieder von der finalen Liste gestrichen worden, weil es Fragen zu ihren Dokumenten gegeben habe.