Markus Söder will an 50-Euro-Bargeldgrenze für Bezahlkarte festhalten
München - Ein Gericht in Hamburg hat erklärt, dass das starre Limit für Bargeldabhebungen bei der Bezahlkarte für Geflüchtete in bestimmten Fällen heikel ist. In Bayern interessiert das die Regierung allerdings herzlich wenig.
Trotz des Urteils will Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (57, CSU) an der Obergrenze für Bargeldabhebungen für Geflüchtete festhalten.
Er wolle die 50 Euro entsprechend beibehalten, sagte Söder dem Nachrichtensender "Welt TV".
Das Hamburger Sozialgericht hatte die Obergrenze für Bargeld von 50 Euro zumindest für Geflüchtete mit Kindern sowie zudem für Schwangere gekippt.
Die für die Karte zuständige Sozialbehörde müsse die jeweiligen persönlichen Lebensumstände der Antragstellenden unbedingt berücksichtigen. Starre Obergrenzen würden das aber nicht ermöglichen.
Söder sieht darin allerdings keine juristische Signalwirkung - und somit auch keine Folgen.
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder: Abkehr von Bezahlkarte wäre schwerer Fehler
"Wir haben keine Anzeichen, dass das ein rechtliches Problem sein sollte. Ganz im Gegenteil", machte Söder mit Blick auf das Urteil deutlich.
Und weiter: "Denn wenn man Essen bekommt, wenn man Wohnung bekommt, wenn man Kleidung bekommt, wenn man hygienische Artikel alles bekommt, dann ist es wichtig, dass man nicht zusätzlich alles in großen Geldsummen hat, die man vielleicht sogar woanders hin überweisen kann."
Die Bezahlkarte ist aus Söders Sicht ein wichtiges Instrument. Anlass für eine Abkehr Modell sehe er deshalb nicht. "Das wäre ein schwerer Fehler."
Das System an sich ist nicht unumstritten. Flüchtlingsorganisationen etwa sehen darin eine nicht vertretbare Gängelung der Geflüchteten.
Söder warb auch dafür, in einem nächsten Schritt das Bürgergeld für Flüchtlinge zu streichen.
Seit Ende Juni ist das Bezahlkarten-System bayernweit im Einsatz. Mehr als 43.000 Karten sind im Umlauf. Darauf wird Asylbewerbern der ihnen gesetzlich zustehende Betrag, der früher bar ausgezahlt wurde, zur Verfügung gestellt. Sie können damit in allen Geschäften einkaufen, allerdings nicht alle Produkte. Alkohol ist etwa davon ausgenommen.
Titelfoto: Sven Hoppe/dpa