Rechnungen für eigene Vergewaltigung zahlen? Diese Heldin wehrt sich gegen unfaire Gesetze!

München - Opfer einer Sexualstraftat haben mit vielen Langzeitfolgen zu kämpfen. So müssen sie zum Beispiel oft für die eigene medizinische Versorgung nach der Vergewaltigung zahlen. Gudrun Stifter findet, dass dies ein Schlag ins Gesicht jedes Opfers ist und kämpft gegen diesen Missstand an.

Für die Pille danach und gynäkologische Untersuchungen müssen Opfer von Sexualstraftätern in ganz Deutschland oft selbst zahlen. (Symbolbild)
Für die Pille danach und gynäkologische Untersuchungen müssen Opfer von Sexualstraftätern in ganz Deutschland oft selbst zahlen. (Symbolbild)  © fabiobalbi/123RF

Im August 2020 wurde die Münchenerin Gudrun Stifter von einem Bekannten vergewaltigt und in seiner Wohnung festgehalten.

Auch wenn die Polizei sie aus dieser furchtbaren Situation befreien konnte, fühlte sie sich nach dem Vorfall alleine gelassen.

Denn die Kassenärztliche Vereinigung Bayern (KVB) entschied, dass sie für die Unkosten, die durch Behandlungen und Medikamente nach der Vergewaltigung entstanden, selbst aufkommen musste.

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Dies ist in vielen Bundesländern so, berichtet RTL. Für die Pille danach und gynäkologische Untersuchungen, die bei Opfern von Sexualstraftaten durchgeführt werden, müssen die Frauen selbst zahlen.

"Man fühlt sich bestraft in der Situation", sagt Stifter dazu.

Deswegen wehrt sich Stifter jetzt gegen diese unfairen Gesetze: "Ich kämpfe sozusagen dafür, dass wirklich kein Opfer nochmal zusätzlich bestraft wird."

Stifter hat gegen diese Regelung eine Petition eingereicht

Die gynäkologischen Untersuchungen nach einer Vergewaltigung sind lebenswichtig, da viele STIs symptomlos verlaufen. (Symbolbild)
Die gynäkologischen Untersuchungen nach einer Vergewaltigung sind lebenswichtig, da viele STIs symptomlos verlaufen. (Symbolbild)  © archnoi1/123RF

Stifter wurde von der Rechtsmedizinerin, die ihre Verletzungen und andere erste Beweise aufnahm, geraten, weitere Untersuchungen bei einer Gynäkologin auf sexuell übertragbar Infektion (STIs) und eine mögliche Schwangerschaft zu machen.

Obwohl diese Untersuchungen nicht nur sinnvoll, sondern lebenswichtig sind, weigerte sich die Kasse für die Pille danach und Untersuchungen zu zahlen. Denn diese gelten laut Gesetz als "freiwillige Vorsorgeuntersuchung".

Um dieses Unrecht zu begleichen, reichte Stifter im bayrischen Landtag eine Petition ein. Die Abgeordnete Kerstin Celina (54, Bündnis 90/Die Grünen) unterstütze sie bei ihrem Vorhaben.

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Über Vergewaltigungen zu sprechen, ist nie leicht. Stifters Mut, der sie viel Kraft kostete, hat sich bisher aber gelohnt.

Ihre Behandlungskosten wurden ihr nach ganzen zwei Jahren erstattet. Ihr Täter wurde zu sieben Jahren Haft verurteilt.

Außerdem hat der bayrische Landtag beschlossen, für eine Änderung des Bundesgesetzes einzusetzen. Dieser Erfolg ist mehr als sich Stifter erhofft hatte. "Das war für mich schon sehr überwältigend", sagte sie.

Titelfoto: archnoi1/123RF fabiobalbi/123RF

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