Gericht hat entschieden: Erotische Massagen in Berlin wieder erlaubt
Berlin - Erotische Massagen sind in Berlin wieder zulässig. Das absolute Verbot sexueller Dienstleistungen mit Körperkontakt in der geltenden Infektionsschutzverordnung verstoße gegen den Gleichheitssatz, entschied das Verwaltungsgericht Berlin in zwei Eilverfahren (Az.: VG 14 L 163/20 und VG 14 L 173/20).
Es gestattet damit den Betreiberinnen eines erotischen Massagesalons und eines sogenannten BDSM-Studios die Wiederaufnahme ihrer Tätigkeiten unter strengen Auflagen, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte.
Eine Antragstellerin betreibt ein Studio für erotische Massagen, die Antragstellerinnen im zweiten Verfahren sind Inhaberinnen eines BDSM-Studios. Die Infektionsschutzverordnung untersagt jegliche sexuellen Dienstleistungen mit Körperkontakt - dagegen richteten sich die Eilanträge.
Die 14. Kammer bewertete das absolute Verbot als gleichheitswidrig: Solche Betriebe würden zu Unrecht mit Bordellen gleichgestellt, in denen Geschlechtsverkehr ausgeübt werde, mit dem ein ungleich höheres Infektionsrisiko verbunden sei.
Bordelle bleiben weiterhin geschlossen.
Darum sind erotische Massagen plötzlich erlaubt
Das Angebot der Antragstellerinnen beschränke sich allenfalls auf Berührungen mit der Hand, weshalb zwischen den Beteiligten in der Regel ein größerer Abstand bestehe.
Es stehe den erlaubten Angeboten nichtmedizinischer Massagen und vergleichbaren körpernahen Dienstleistungen deutlich näher, argumentierte das Gericht.
Gegen die Beschlüsse kann jeweils Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
Titelfoto: dpa/Paul Zinken