Zoll macht Ekel-Fund in Gepäck von Reisender aus der Türkei
Hamburg - Igitt! Mitarbeiter des Zolls haben am Hamburger Flughafen im Gepäck einer Reisenden (58) aus der Türkei einen ekelhaften Fund gemacht.
![Im Gepäck einer Reisenden aus der Türkei haben Zoll-Mitarbeiter am Hamburger Flughafen mehr als 20 lebende Blutegel gefunden.](https://media.tag24.de/951x634/l/a/labswr26jv1anixt5iwxntzlxj9ky2ns.jpg)
Wie das Hauptzollamt Itzehoe am heutigen Mittwoch mitteilte, ereignete sich der Vorfall bereits am 20. Januar, nachdem die 58-Jährige mit einer Maschine aus Istanbul am Hamburg Airport gelandet war.
Am "Grünen Kanal", dem Terminalausgang für anmeldefreie Waren, kontrollierten die Zoll-Mitarbeiter das Gepäck der Frau und fanden dabei in einem Koffer zwei Plastikflaschen mit insgesamt 21 lebenden Blutegeln der Art "Hirudo verbana"!
"Auf Nachfrage erklärte die Reisende, sie habe die Blutegel für gesundheitliche Zwecke in der Türkei gekauft, eine Rechnung oder Einfuhrdokumente konnte sie aber nicht vorlegen", so Annalena Braasch, Pressesprecherin des Hauptzollamtes Itzehoe.
Aufgrund der fehlenden Einfuhrgenehmigung wurden die Blutegel nach dem Bundesnaturschutzgesetz beschlagnahmt und an einen Tierschutzverein übergeben, um dort artgerecht untergebracht und tierärztlich untersucht zu werden.
EU-Artenschutzverordnung: Verstöße können richtig teuer werden
![Die 58-Jährige muss nun die Kosten für die Unterbringung und Pflege der Tierchen tragen. Zudem könnte sie ein saftiges Bußgeld erwarten. (Symbolfoto)](https://media.tag24.de/951x634/2/e/2ev9itjyuf7q7bh368cpvzx3wsspyz4f.jpg)
Trotz der Bemühungen starben jedoch mehr als die Hälfte der Blutegel aufgrund ihres schlechten Allgemeinzustandes innerhalb kürzester Zeit, wie das Hauptzollamt weiter mitteilte.
Laut Bundesnaturschutzgesetz hat die 58-Jährige die Kosten für die Unterbringung und Pflege der Tierchen selbst zu tragen. Zudem kann das zuständige Bundesamt für Naturschutz ein Bußgeld verhängen.
Dazu informiert das Hauptzollamt, dass der ungarische Blutegel der Art "Hirudo verbana" sowohl im Washingtoner Artenschutzübereinkommen als auch in der EU-Artenschutzverordnung gelistet ist.
Verstöße gegen die EU-Artenschutzverordnung können demnach mit Geldbußen von bis zu 50.000 Euro oder sogar mit Freiheitsstrafen geahndet werden.
Titelfoto: Hauptzollamt Itzehoe