Neubau der Carolabrücke: Gutachten soll klären, was machbar ist!

Dresden - Seit Mitte Dezember 2024 ist klar, dass die Dresdner Carolabrücke vollständig abgerissen und neu gebaut werden muss. Für die Neuerrichtung der Elbe-Überquerung sind jetzt die ersten Weichen gestellt worden. Laut Stadt habe man ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, um zu klären, welche Varianten überhaupt infrage kommen.

Seit dem Teileinsturz der Dresdner Carolabrücke am 11. September 2024 fehlt der Stadt eine wichtige Überquerung der Elbe.
Seit dem Teileinsturz der Dresdner Carolabrücke am 11. September 2024 fehlt der Stadt eine wichtige Überquerung der Elbe.  © Thomas Türpe

"Das Rechtsgutachten ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer neuen Brücke. Diese Rahmenbedingungen brauchen Stadtrat und Bürgerschaft, um eine fundierte Entscheidung zu treffen, welche Brücke dort entstehen soll", so Baubürgermeister Stephan Kühn (45, Grüne).

Das Gutachten soll klarstellen, welche Genehmigungsvarianten der Neubau durchlaufen kann und wie dementsprechend Gestaltungsmöglichkeiten und Verfahrensdauer aussehen würden. Infrage kommen Ersatzneubau, Planfeststellungsverfahren sowie Plangenehmigungsverfahren.

Ein Ersatzneubau ist die schnellste Art, die Brücke wiederherzustellen, das Verfahren brauch keiner erneuten Umweltprüfung. Anpassungen sind hierbei jedoch nur begrenzt möglich, die neue Carolabrücke würde dementsprechend ähnlich zu der alten Variante aussehen.

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Wolle man die Brücke neu gestalten, brauche man etwa ein Planfeststellungsverfahren: Das im Vergleich längste Verfahren bietet die größten Gestaltungsspielräume, ist jedoch begrenzt durch etwa Belange des Naturschutzes oder der Schifffahrt.

Der Stadtrat muss entscheiden, welches Verfahren es sein soll

Dresdens Baubürgermeister Stephan Kühn (45, Grüne) betont die Wichtigkeit des Rechtsgutachtens.
Dresdens Baubürgermeister Stephan Kühn (45, Grüne) betont die Wichtigkeit des Rechtsgutachtens.  © Eric Münch

Die dritte Variante, das Plangenehmigungsverfahren, gestaltet sich ganz ähnlich.

Dieses Verfahren kann jedoch schneller ablaufen, wenn alle beteiligten Träger öffentlicher Belange zustimmen. Bei der Variante schrumpfen jedoch auch die Gestaltungsspielräume wieder, so die Stadt.

Das Rechtsgutachten soll nach den Winterferien vorliegen, demnach ab Anfang März 2025. Auf dieser Basis wolle man im Anschluss eine Beschlussvorlage für den Stadtrat erarbeiten. Danach muss der entscheiden, welches Verfahren es sein soll.

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Die Öffentlichkeit wolle man ebenfalls einbeziehen. "Transparenz und die Einbindung der Öffentlichkeit spielen bei diesem Projekt eine wichtige Rolle", betonte Baubürgermeister Kühn.

Tschechiens Verkehrsminister zu Besuch in Dresden

Tschechiens Verkehrsminister Martin Kupka (49, r.) informiert sich bei Oberbürgermeister Dirk Hilbert (53) über den Rückbau der Carolabrücke
Tschechiens Verkehrsminister Martin Kupka (49, r.) informiert sich bei Oberbürgermeister Dirk Hilbert (53) über den Rückbau der Carolabrücke  © Stadt Dresden

Derweil besuchte Tschechiens Verkehrsminister Martin Kupka (49) am heutigen Donnerstag Dresden und informierte sich bei OB Dirk Hilbert (53, FDP) über den Stand der Dinge in Sachen Carolabrücke. Die Elbe ist eine wichtige Wasserstraße für das Land und Tschechiens einziger Wasserweg zum Meer.

Dabei teilte Hilbert auch noch in Richtung Berlin aus: "Sein Amtskollege Bundesverkehrsminister Volker Wissing hat sich bisher jedenfalls noch nicht in Dresden angekündigt und sein Ministerium Anfragen nach finanzieller Unterstützung für den Wiederaufbau bis auf den Anteil für den ÖPNV abschlägig beantwortet", so Hilbert.

Zuletzt wurde bekannt, dass die Stadt die Kosten für den Neubau der Carolabrücke ohne Bundeshilfen stemmen muss. Dadurch wurde auch der geplante Neubaubeginn, der für 2026/27 vorgesehen war, vorerst gestrichen.

Titelfoto: Fotomontage: Thomas Türpe//Eric Münch

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