Rechtsmedizin bestätigt: 15-Jährige aus Rathenow an Drogen gestorben!
Rathenow/Potsdam - Bei dem toten 15-jährigen Mädchen aus dem brandenburgischen Rathenow hat das vorläufige Obduktionsergebnis Drogenkonsum als Todesursache ergeben.
Dies sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Potsdam am Freitag. Um welche Droge es sich handele und in welcher Menge sie genommen wurde, soll ein toxikologisches Gutachten klären. Das Mädchen war am Samstag im Krankenhaus gestorben.
Im Zusammenhang mit dem Tod des Mädchens hatte die Staatsanwaltschaft bereits unter der Woche Ermittlungen gegen einen Jugendlichen aus dem Bereich Rathenow eingeleitet.
Es gebe den Anfangsverdacht, dass der minderjährige Beschuldigte der Jugendlichen Betäubungsmittel verschafft und so leichtfertig ihren Tod verursacht habe, so die Staatsanwaltschaft - es werde geprüft, ob die infrage stehenden Betäubungsmittel zumindest "mitursächlich" für den Tod des Mädchens gewesen seien.
Der vorläufige Obduktionsbericht sei ein Zwischenergebnis, man warte nun auf das Ergebnis der toxikologischen Untersuchung, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft am Montag. Die Ermittlungen liefen weiter.
Eine direkte Folge wie etwa die Unterbringung des Beschuldigten in U-Haft hätten die neuen Erkenntnisse nicht.
Die Ecstasy-Variante "Blue Punisher" ist extrem gefährlich
Die Ermittlungsbehörden hatten schon früh eine Überdosis chemischer Drogen als Grund für den Tod des Mädchens angenommen.
Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (63, CDU) hatte die Nachricht vom Tod des Mädchens als "sehr bedrückend" bezeichnet. Dieser Fall zeige "auf dramatische Weise", warum der Kampf gegen die Rauschgiftkriminalität so wichtig sei.
Am Montag war eine 13-jährige Schülerin im Osten Mecklenburg-Vorpommerns mutmaßlich nach dem Konsum der Ecstasy-Variante "Blue Punisher" gestorben. Zwei weitere Schülerinnen lagen nach dem Konsum vermutlich der gleichen Droge noch in Krankenhäusern.
Seit Dienstag sitzt ein 37-Jähriger in Untersuchungshaft, der in der Region Betäubungsmittel an Minderjährige abgegeben haben soll. Einen möglichen Zusammenhang zu diesem Fall haben die Ermittlungsbehörden beim Fall der Toten aus Rathenow im Blick.
Die beiden Orte liegen etwa 140 Kilometer auseinander.
Titelfoto: Christian Charisius/dpa