Gesundheitsminister Karl Lauterbach gibt Cannabis-Pläne bekannt: Legalisierung fällt kleiner aus als geplant
Berlin - Dass die Bundesregierung den Konsum von Cannabis in Deutschland legalisieren will, ist kein Geheimnis. Am heutigen Mittwoch stellten Gesundheitsminister Karl Lauterbach (60, SPD) und Agrarminister Cem Özdemir (57, Grüne) neue Eckpunkte vor. Und die werden so manchen enttäuschen ...
So soll es die geplanten Cannabis-Fachgeschäfte, in denen die berauschenden Produkte frei zu erwerben sind, erst einmal nicht geben.
Erst in einem zweiten Schritt und nur in einigen Modellregionen sollen dann "kommerzielle Lieferketten" erprobt werden - und das unter wissenschaftlicher Begleitung.
Zunächst einmal will die Regierung den An- und Abbau in bestimmten Vereinen ermöglichen und den Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis und maximal drei Pflanzen im Privatanbau straffrei machen.
Noch im April soll es jetzt einen ersten konkreten Gesetzesentwurf zur Regelung von Besitz, Eigenanbau und Vereinen - den sogenannten Cannabis-Social-Clubs - geben. Dieser müsste nach dem Go von Regierung und Kabinett dann noch von Bundestag und Bundesrat abgesegnet werden.
Fest steht: Sowohl Lauterbach als auch Özdemir erhoffen sich mit dieser Legalisierung light, den Schwarzmarkt in seine Schranken zu weisen und damit auch der Kriminalität die Lebensgrundlage zu nehmen.
"Niemand soll mehr bei Dealern kaufen müssen, ohne zu wissen, was man sich da einhandelt", so Özdemir. "Die bisherige Drogenpolitik ist gescheitert. Seit 2011 steigen die Delikte, der Jugendschutz versagt weitgehend. Jetzt soll durch Cannabis-Clubs ein legaler Konsum mit besserem Jugendschutz kommen", ergänzte Lauterbach später auf Twitter.
Cannabis-Clubs: Was ist das? Und was bringen die?
Doch wie genau soll das mit den Cannabis-Clubs funktionieren?
Nicht gewinnorientierte Vereine mit maximal 500 Mitgliedern sollen Cannabis zu Genusszwecken anbauen und zum Eigenbedarf innerhalb der Strukturen und in einer gewissen Menge abgeben dürfen.
In Vereinsräumen darf weder konsumiert noch Alkohol getrunken werden.
Außerdem müssen sie einen Mindestabstand zu Schulen und Kitas haben. Mindestalter für eine Mitgliedschaft ist 18, zudem braucht es einen Jugendschutz-, Sucht- und Präventionsbeauftragten.
Werbung für den Club ist verboten. Auch dürfen Menschen nur einem Verein angehören.
Titelfoto: Montage: Christoph Soeder/dpa, Sebastian Kahnert/dpa