Cannabis auf Rezept: Arzt muss mehrere Jahre in den Knast

München - Weil er mehr als 500 Mal ohne medizinischen Grund Cannabis verschrieben hat, muss ein Münchner Arzt dreieinhalb Jahre in Haft.

Medizinisches Cannabis auf Rezept? In über 500 Fällen soll der verurteilte Arzt ohne Grund Rezepte verschrieben haben. (Symbolbild)
Medizinisches Cannabis auf Rezept? In über 500 Fällen soll der verurteilte Arzt ohne Grund Rezepte verschrieben haben. (Symbolbild)  © Christian Charisius/dpa

Das Landgericht München I verurteilte ihn am Mittwoch wegen 539 Fällen der unerlaubten gewerbsmäßigen Verschreibung von Betäubungsmitteln - und wegen des Besitzes einer Pistole.

Außerdem wurde ein Berufsverbot gegen den 68-Jährigen verhängt.

Seit einer Änderung des Betäubungsmittelgesetzes vom März 2017 können Ärzte ihren Patienten in begründeten Fällen Cannabis verschreiben - allerdings nur dann, wenn der Arzt bei der Untersuchung zu dem Schluss kommt, dass die Anwendung aus ärztlicher Sicht geeignet und erforderlich ist.

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Das Gericht stellte aber im Rahmen der Beweisaufnahme fest, dass der geständige Angeklagte seinen Patienten in den Jahren 2017 und 2018 ohne eigene Untersuchung und Diagnose Cannabis verschrieb, um daran zu verdienen.

Die Praxis des Mannes sei für "eine Untersuchung und ordnungsgemäße Diagnosestellung" gar nicht ausgestattet gewesen.

Verschreibungen beim Treffen im Café

Nach Gerichtsangaben traf er sich mit seinen Patienten ohnehin nicht in der Praxis, sondern in verschiedenen Cafés und Restaurants in München - und verlangte zwischen 120 und 150 Euro für eine erste Verschreibung und 60 Euro für Folgeverschreibungen. 47.700 Euro "Taterträge" zog das Gericht ein.

Der 68-Jährige habe "seine Pflichten als Arzt grob verletzt", urteilte die Kammer. Strafmildernd berücksichtigte das Gericht "den freiwilligen Verzicht auf die Approbation sowie sein von Schuldeinsicht und Reue getragenes Geständnis" und die Tatsache, dass er auch die Pistole, die er verbotenerweise besaß, ohne Widerstand einziehen ließ.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Verteidigung und der Staatsanwaltschaft können binnen einer Woche Revision zum Bundesgerichtshof einlegen.

Titelfoto: Christian Charisius/dpa

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