Von Dresden bis in die Oberlausitz: So viele Sachsen haben keine Postfiliale
Bonn/Dresden - Die Deutsche Post betreibt in Sachsen weniger Filialen als sie müsste. Im Juli habe es laut Bundesnetzagentur acht sogenannte unbesetzte Pflichtstandorte gegeben.
Betroffen sind Dresden-Bühlau, Dohna, Hochkirch, Rötha, Partenstein, Zschepplin, Langenbernsdorf und Chemnitz-Rabenstein. Deutschlandweit gab es den Angaben nach im Juli 141 unbesetzte Pflichtstandorte und damit 16 mehr als im Februar.
Einer gesetzlichen Regel zufolge muss die Post in Gemeinden, die mehr als 2000 Einwohner haben, mindestens eine Filiale haben. In Gemeinden mit mehr als 4000 Einwohnern darf die Entfernung zur Filiale in zusammenhängenden Wohngebieten nicht mehr als zwei Kilometer betragen.
Von den acht unbesetzten Pflichtstandorten in Sachsen verfügen mit Dohna und Hochkirch zwei Standorte immerhin über einen Automaten. Zudem soll Zschepplin in den nächsten vier Monaten einen Automaten erhalten. Chemnitz-Rabenstein wird den Angaben nach in den nächsten sechs Wochen mit einer Filiale besetzt.
Mit knapp 13.000 Postfilialen - meistens Kioske und andere Einzelhändler mit Post-Schalter - ist der Bonner Konzern bundesweit zwar stark vertreten, eine staatliche Pflicht von insgesamt 12.000 Filialen wird übertroffen. Aber auf dem Land und am Stadtrand hält die Post besagte Entfernungsregeln nicht immer ein.
Strukturwandel auf dem Land ist für Deutsche Post ein Problem
Grund für die Schwierigkeiten des Logistikers ist der Strukturwandel: Wenn in einem Dorf der letzte Laden dichtmacht und kein anderer Einzelhändler mehr als Partner bereitsteht, bleibt der Filialstandort unbesetzt.
Aufgeben wollte die Post aber nicht: "Wir werden auch weiterhin mit Hochdruck und im engen Dialog mit den Bürgermeistern in den betreffenden Kommunen daran arbeiten, an allen 'Pflichtstandorten' präsent zu sein", so ein Sprecher des Post-Konzerns DHL.
Schon im nächsten Jahr dürfte das Problem entschärft werden. Denn zum Jahreswechsel greifen neue Regeln des Postgesetzes. Dann werden unter bestimmten Umständen auch sogenannte Poststationen bei der Erfüllung der Pflichtvorgabe angerechnet, bislang ist das nicht der Fall.
An Poststationen können Briefmarken gekauft, Pakete frankiert sowie Briefe und Pakete abgeben werden.
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