Flixtrain gewinnt vor Gericht gegen die Deutsche Bahn, die muss jetzt zahlen
Hamburg - Die Deutsche Bahn (DB) muss aufgrund von "irreführenden Filteroptionen" an das Start-Up-Unternehmen "Flixtrain GmbH" Schadensersatz in noch nicht bezifferte Höhe zahlen. Dies geht aus einem am Freitag veröffentlichten Urteil des Landgerichts Hamburg hervor.
Bereits im Juli 2018 hatte Geschäftsführer André Schwämmlein (42) verkündet, Klage wegen der "lückenhaften" Darstellung der Flixtrain-Züge in der DB-App und auf bahn.de einzureichen.
Betroffen war die damalige Gestaltung der Verbindungssuche mit der voreingestellten Filteroption "Schnelle Verbindungen bevorzugen".
Dort seien lediglich die schnellsten Verbindungen mit IC- und ICE-Zügen der Deutschen Bahn aufgeführt worden und nicht die der Konkurrenz.
Damit sei der Wettbewerb auf den ebenfalls von Flixtrain befahrenen Strecken Berlin-Stuttgart und Hamburg-Köln "gezielt behindert worden", wie aus dem Urteil vom 1. Dezember hervorgeht.
Das Landgericht hat der Vertriebsgesellschaft der Deutschen Bahn nun untersagt, Filteroptionen zu verwenden, durch die solche "irreführenden Suchergebnissen" angezeigt werden würden.
Nach Angaben einer DB-Sprecherin sei die vor Gericht behandelte Suchmaske seit 2019 nicht mehr aktiv und habe keinerlei Relevanz für die aktuelle Reiseauskunft.
Das Urteil gegen die Deutsche Bahn ist noch nicht rechtskräftig
Um die Schadensumme zu beziffern, muss die Deutsche Bahn nach Angaben des Gerichts nun Auskünfte über die Buchungen auf den von Flixtrain bedienten Strecken und Teilstrecken von April 2017 bis Januar 2019 geben.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Die Deutsche Bahn kann gegen das Urteil Berufung einlegen, über die das Hanseatische Oberlandesgericht zu entscheiden hätte.
Am Freitag gab die DB-Sprecherin bereits an, dass das Urteil und die Begründung des Gerichts aktuell geprüft werde.
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