Erstattung von Bahntickets nach Streik: Vorsicht vor Abzocke!

Leipzig - Achtung bei Online-Anträgen zu Erstattungen bei der Deutschen Bahn (DB): Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt vor kostenpflichtigen Antragsservices im Netz, die stark an die Website der DB erinnern sollen.

Kaum ist der Streik vorbei und die Züge rollen langsam wieder an ...
Kaum ist der Streik vorbei und die Züge rollen langsam wieder an ...  © Hendrik Schmidt/dpa

"Die Seiten sind ähnlich aufgebaut wie die kostenfreien Internetseiten für die entsprechende Dienstleistung", so Beate Landgraf, Rechtsberaterin bei der Verbraucherzentrale.

Das Problem: Für den Antrag über diese nachempfundenen Seiten werde schnell ein Drittel des Erstattungsbetrages als Honorar einbehalten. Besser ist's, man stellt den Antrag selber!

Dabei ist der einfachste und vor allem kostenlose Weg zur Rückerstattung entstandener Kosten bei Verspätungen oder Zugausfällen die Bahn-Website. Über das Kundenkonto können hier für gebuchte Reisen mögliche Erstattungen in die Wege geleitet werden.

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Deutsche Bahn Massiver Technik-Ausfall in Zügen sorgt für Pendler-Ärger im NRW-Bahnverkehr

Wer über die App DB Navigator gebucht hat, kann seine Fahrgastrechte gleich darüber in Anspruch nehmen.

Zugreisende ohne Kundenkonto müssen das Fahrgastrechte-Formular ausfüllen und einschicken. Das gibt es im Zug oder Reisezentrum oder online zum Herunterladen.

... wollen viele Reisende ihr Geld für umsonst gekaufte Tickets zurück haben. Tipp: Antrag selbst direkt bei der Deutschen Bahn stellen!
... wollen viele Reisende ihr Geld für umsonst gekaufte Tickets zurück haben. Tipp: Antrag selbst direkt bei der Deutschen Bahn stellen!  © Zacharie Scheurer/dpa-tmn

Kostenpflichtigen Services nicht auf den Leim gehen

Die Verbraucherzentrale warnt: Nicht alle Kundinnen und Kunden landeten auf der Suche nach dem Online-Formular zur Erstattung direkt bei der DB, sondern mitunter auf den anderen Seiten.

"Die Seiten sind oft intransparent und man erkennt nicht oder zu spät, dass es sich um eine kostenpflichtige Leistung handelt", so Landgraf.

Die Expertin empfiehlt, die Seiten komplett anzuschauen und im Impressum zu prüfen, welcher Anbieter dahintersteckt.

Titelfoto: Zacharie Scheurer/dpa-tmn

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