Einstweilige Verfügung der Bahn abgelehnt: Scheitert GDL-Streik trotzdem noch?

Frankfurt/Main - Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) darf aus Sicht des Arbeitsgerichts Frankfurt ab Mittwoch den Schienenverkehr in Deutschland bestreiken. Das Gericht hat eine einstweilige Verfügung der Deutschen Bahn am Montag in erster Instanz abgelehnt, wie es am Abend mitteilte.

GDL-Chef Claus Weselsky (64) hat gut Lachen: Der nächste GDL-Streik kann vermutlich kommen.
GDL-Chef Claus Weselsky (64) hat gut Lachen: Der nächste GDL-Streik kann vermutlich kommen.  © Helmut Fricke/dpa

"Die GDL ist nicht offenkundig tarifunfähig", sagte die Vorsitzende Richterin zur Begründung. Die Deutsche Bahn AG zweifelt das an, hat aber in der Vergangenheit zahlreiche Verträge mit der GDL abgeschlossen.

Damit ist der bundeseigene Konzern mit seinem Versuch zunächst gescheitert, den Arbeitskampf im Rahmen des Tarifstreits mit der Gewerkschaft juristisch stoppen zu lassen.

Die Bahn kann vor dem Landesarbeitsgericht Hessen (LAG) allerdings Berufung gegen die Entscheidung einlegen. Dieser Weg steht auch dem Eisenbahnunternehmen Transdev offen, das zuvor in einem parallelen Verfahren ebenfalls vor dem Arbeitsgericht gescheitert war.

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Urteile der zweiten Instanz sind voraussichtlich für Dienstag zu erwarten. Ein Termin stand am Abend noch nicht fest.

Sollte die Bahn auch vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht scheitern, müssen sich Fahrgäste zwischen Mittwoch und Freitag erneut auf weitreichende Einschränkungen im Personenverkehr der Deutschen Bahn einstellen.

Der Streik der GDL soll von Mittwochmorgen um 2 Uhr bis Freitagabend um 18 Uhr bundesweit andauern. Betroffen wäre nicht nur die Deutsche Bahn, sondern unter anderem auch der Wettbewerber Transdev. Die Auswirkungen dürften wie bei den bisherigen Arbeitskämpfen auch schon in den Stunden davor und danach zu spüren sein.

Titelfoto: Helmut Fricke/dpa

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